Sachverhalt:
Bei den Flächen
handelt es sich um Teile der Elbuferstraße. Wie und wann diese Flächen
entstanden sind, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Fakt ist, dass
diese Flächen bereits seit Jahren durch die Anlieger genutzt werden, was weder der
Gemeinde Langendorf noch dem heutigen Übernehmer bekannt war.
Die Angelegenheit
war bei einer Überprüfung der gemeindeeigenen Grundstücke aufgefallen und
sollte im Interesse für beide Beteiligten bereinigt werden.
Da es sich bei der
Elbuferstraße um eine Kreisstraße handelt, haben diese beiden Flurstücke für
die Gemeinde keine Bedeutung mehr.
Herr Deegen ist
bereit die Flächen zu den oben genannten Bedingungen zu übernehmen.
Beschlussvorschlag:
An Herrn Reinhard
Deegen, Elbuferstr. 104, 29484 Langendorf wird das Flurstück 162/19
(8 m²) der Flur 5
der Gemarkung Langendorf kostenlos übertragen.
Die mit dem Vertrag
verbundenen Kosten in Höhe von ca. 150,00 € trägt der Übernehmer.