Sachverhalt:
Zu a)
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat am 24 03.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Goveliner Weg
dahingehend zu ändern, dass anstelle des bisherigen Kleinsiedlungsgebietes ein
allgemeines Wohngebiet
festgesetzt wird,
damit die Eigentümergemeinschaft dort
ein gemeinschaftliches Wohnprojekt entwickeln kann.
Mit Schreiben vom
17.01.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
aufgefordert, eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Änderung abzugeben.
Gleichzeitig wurde der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 26.01.2012
bis einschließlich 27.02.2012 öffentlich ausgelegt.
Während der
öffentlichen Auslegung sind Anregungen nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg
vorgetragen worden, die abzuwägen sind (s. Anlage).
Das Landesamt für
Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen hat darauf hingewiesen, dass
bei Verwendung von Geobasisdaten der
Quellvermerk gem. den Datenschutzbestimmungen in jeder Karte anzubringen ist.
Dem Hinweis wird gefolgt und der Quellvermerk auf dem Plan angebracht.
Zu b)
Das Verfahren wurde
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Mit der
Beschlussfassung über die Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplans abgeschlossen und es kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros
abgewogen und beschlossen.
Zu b) Der Bebauungsplan Goveliner Weg – 1. Änderung wird als Satzung
beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.