Sachverhalt:
Mit den Leitungen soll eine
Verbindung zwischen dem Wasser-Verband-Wendland und der Wasserverband
Dannenberg-Hitzacker KAöR geschaffen werden, um gegenseitige Schwankungen im Wasserverbrauch ausgleichen
zu können.
Die Leitung verläuft
entlang der Kreisstraße zwischen Weitsche und Langenhorst.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen in Höhe
von ca. 20,-- € /Jahr
Anlagen:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Mit dem Wasser-Verband-Wendland, Bergstr. 10, 29439 Lüchow, wird ein
Vertrag über die Querung der Gemeindestraßen Flurstücke 42 (Fl. 2) und 154/1
(Fl.1) sowie dem Grabenflurstück 45/1 (Fl. 2) der Gemarkung Langenhorst
geschlossen. Eckpunkte des Vertrages sind folgende:
1. Die Leitung darf im Bereich der Straße nicht
im offenen Verfahren verlegt werden, sondern ist durch Pressverfahren
herzustellen, um eine Beschädigung der Fahrbahnoberfläche zu vermeiden.
2. Die Gemeinde Jameln räumt dem Nutzer das
Recht gegen eine jährliche Zahlung in Höhe von
20,--€ ein. Zur Absicherung kann
zugunsten und auf Kosten des Nutzers eine Dienstbarkeit in die betroffenen
Grundbücher eingetragen werden.
3. Vor Beginn des Baues sowie Veränderung außerhalb der eigenen Anlagen wird
der Nutzer der Gemeinde Jameln frühzeitig Pläne einreichen. Die Gemeinde Jameln
ist berechtigt, vor Baubeginn Änderungen zu verlangen, die im Interesse der
öffentlichen Sicherheit oder zur Erfüllung der Vertragsbedingungen sowie im
Rahmen der Gesamtkoordination mit anderen Versorgungsträgern notwendig
erscheinen. Dies ist bereits durch den Fachdienst 30 erfolgt. Die Gemeinde
Jameln wird bei Pflanzmaßnahmen innerhalb des Verkehrsraumes auf vorhandene
Versorgungsleitungen Rücksicht nehmen.
- Nach Fertigstellung der Anlagen lässt
der Nutzer den Verkehrsraum und sonstige in Anspruch genommene Grundstücke
nach den jeweils anerkannten Regeln der Technik so wiederherstellen, dass
dies möglichst weitgehend den Verhältnissen vor Beginn der Arbeiten gleichkommt.
Sollten nach Fertigstellung der Anlagen und nach Wiederherstellung des
Verkehrsraumes und sonstiger in Anspruch genommener Grundstücke innerhalb
von einem Jahr Mängel
eintreten, die auf diese Arbeiten zurückzuführen sind, so ist der Nutzer
verpflichtet, diese Mängel zu beheben. Daher hat nach Fertigstellung eine Abnahme durch die Gemeinde Jameln zu erfolgen. Der Gemeinde Jameln ist nach Abschluss der Baumaßnahmen ein
Leitungsplan zur Verfügung zu stellen, in dem der genaue Leitungsverlauf
nach Einmessung eingetragen ist.
- Der
Nutzer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden,
die infolge der von ihm oder seinem Beauftragten ausgeführten Arbeiten
oder Anlagen der Gemeinde Jameln oder Dritten zugefügt werden. Für etwaige
Schadenersatzansprüche Dritter an die Gemeinde Jameln hält der Nutzer die
Gemeinde Jameln schadlos.