Betreff
Entschuldungsantrag des Landkreises Lüchow-Dannenberg
Vorlage
2/202/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Finanzierung des Antrages des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom Sommer 2011 sah unter anderem Belastungen anderer Kommunen durch Anhebung der Kreisumlage und/oder Veränderungen bei der Finanzierung der Jugendhilfeaufwendungen vor. Der Landrat des Landkreises hat daher die bekannten 6 Varianten mit Alternativvorschlägen zur Entschuldung des Landkreises in die Diskussion gebracht.

Grundsätzlich ist eine Eigenentschuldung des Landkreises zu begrüßen, allerdings darf dadurch nicht der Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue gefährdet werden.

Eine weitere Möglichkeit der Entschuldung des Landkreises ist die Fusion mit einem oder mehreren Nachbarlandkreisen. Um die möglichen Vor- oder Nachteile dieser Variante für den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu kennen, ist es unerlässlich, dass entsprechende Verhandlungen mit dem Land und den Landkreisen Uelzen und Lüneburg geführt werden müssen und dem Landrat daher ein entsprechendes Verhandlungsmandat erteilt werden sollte.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) begrüßt den Antrag auf Eigenentschuldung des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Samtgemeinde Elbtalaue und ihrer Mitgliedsgemeinden aus dem Antrag des Landkreises heraus wird jedoch aufgrund des eigenen Antrages abgelehnt.

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) fordert den Kreistag auf, dem Landrat des Landkreises Lüchow-Dannenberg ein Verhandlungsmandat für Gespräche zu einer eventuellen Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu erteilen.

Dabei sind insbesondere die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen  im Vorfeld zu verhandeln und offen zu legen. Hierbei ist vor allem der Erhalt von Landesbehörden im Landkreis festzuschreiben.

Mit den Landkreisen Uelzen bzw. Lüneburg ist im Hinblick auf einen möglichen Gebietsänderungsvertrag der Umfang und die Ausgestaltung für eine Außenstelle einer künftigen gemeinsamen Kreisverwaltung zu verhandeln und offen zu legen.