Sachverhalt:
Die Finanzierung
des Antrages des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom Sommer 2011 sah unter
anderem Belastungen anderer Kommunen durch Anhebung der Kreisumlage und/oder
Veränderungen bei der Finanzierung der Jugendhilfeaufwendungen vor. Der Landrat
des Landkreises hat daher die bekannten 6 Varianten mit Alternativvorschlägen
zur Entschuldung des Landkreises in die Diskussion gebracht.
Grundsätzlich ist
eine Eigenentschuldung des Landkreises zu begrüßen, allerdings darf dadurch
nicht der Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue gefährdet werden.
Andere
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue haben folgenden Beschluss
gefasst:
Der Rat der
Gemeinde … begrüßt den Antrag auf Eigenentschuldung des Landkreises
Lüchow-Dannenberg. Eine zusätzliche Belastung der Gemeinde … und der
Samtgemeinde Elbtalaue wird jedoch aufgrund des Antrages der Samtgemeinde
abgelehnt.
Strukturmaßnahmen
gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages sind mit dem Land Niedersachsen im Vorfeld
zu verhandeln und offen zu legen. Hierbei ist vor allem der Erhalt von
Landesbehörden festzuschreiben.
Beschlussvorschlag
der Gemeinde Gusborn:
Der Rat der Gemeinde Gusborn ist für den Erhalt des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Eine Fusion mit anderen Landkreisen findet hier keine Zustimmung. Die Gemeinde Gusborn ist bereit, den LK Lüchow-Dannenberg im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen.
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