Betreff
Entschuldungsantrag des Landkreises Lüchow-Dannenberg
Vorlage
2/200/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Finanzierung des Antrages des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom Sommer 2011 sah unter anderem Belastungen anderer Kommunen durch Anhebung der Kreisumlage und/oder Veränderungen bei der Finanzierung der Jugendhilfeaufwendungen vor. Der Landrat des Landkreises hat daher die bekannten 6 Varianten mit Alternativvorschlägen zur Entschuldung des Landkreises in die Diskussion gebracht.

Grundsätzlich ist eine Eigenentschuldung des Landkreises zu begrüßen, allerdings darf dadurch nicht der Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue gefährdet werden.

 

Andere Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue haben folgenden Beschluss gefasst:

Der Rat der Gemeinde … begrüßt den Antrag auf Eigenentschuldung des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Eine zusätzliche Belastung der Gemeinde … und der Samtgemeinde Elbtalaue wird jedoch aufgrund des Antrages der Samtgemeinde abgelehnt.

Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages sind mit dem Land Niedersachsen im Vorfeld zu verhandeln und offen zu legen. Hierbei ist vor allem der Erhalt von Landesbehörden festzuschreiben.

 


Beschlussvorschlag der Gemeinde Gusborn:

Der Rat der Gemeinde Gusborn ist für den Erhalt des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Eine Fusion mit anderen Landkreisen findet hier keine Zustimmung. Die Gemeinde Gusborn ist bereit, den LK Lüchow-Dannenberg im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zu unterstützen.

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