Betreff
Übertragung des Feuerwehrgerätehauses und des Grundstückes in Siemen an den Förderverein Feuerwehr Siemen e.V.
Vorlage
31/187/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Überprüfung der Feuerwehrgerätehäuser durch die Polizeidirektion Lüneburg wurde festgestellt, dass an einigen Feuerwehrgerätehäusern in der Samtgemeinde Elbtalaue Mängel bestehen. Daraufhin wurde durch die Feuerwehr eine Prioritätenliste erarbeitet, zu welchem Zeitpunkt einzelne Feuerwehrgerätehäuser ausgebaut bzw. saniert werden. Diese Liste sah für das Haushaltsjahr 2011 die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Siemen vor.

 

Das derzeitig vorhandene Gerätehaus befindet sich auf den Grundstücken der Gemeinde Gusborn (siehe beiliegenden Kartenauszug). Damit die dort erforderlichen Baumaßnahmen erfolgen können, hat der Förderverein der Feuerwehr Siemen, den anliegenden Antrag auf Übertragung dieses Grundstückes gestellt.

 

In diesem Gebäude befindet sich auch das ehemalige Kalthaus Siemen. Im Jahr 2007 wurde zwischen der Gemeinde Gusborn und der Dorfgemeinschaft Siemen e. V. ein Nutzungsvertrag über die Nutzung dieses Kalthauses geschlossen. Dieser Vertrag ist bis zum 31.12.2036 befristet. Dieser Nutzungsvertrag wird vom Förderverein „Feuerwehr Siemen e. V.“ übernommen.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Gusborn überträgt dem Förderverein „Feuerwehr Siemen e.V.“ die Grundstücke der Gemarkung Siemen, der Flur 2, die Flurstücke 50/2, 50/5 und 52/3.