Sachverhalt:
Hier wird auf den
Sachverhalt aus Vorlage 31/048/2012 vom 08.03.12 (GÖH/IX/04) verwiesen. Es war
zu prüfen, ob es weitere Interessenten an den Grundstücken gibt.
Die
Verkaufsbereitschaft wurde im Aushangkasten veröffentlicht. Außerdem wurden die
direkten Anlieger angeschrieben, ob sie Interesse an den Flächen haben. Bis
heute sind keine weiteren Angebote eingegangen.
Zum anderen wurde
geprüft, ob weitere Rechte an den Parzellen bestehen. Lediglich für die
Wegeparzelle ist für die ehemals HASTRA ein Überleitungsrecht im Grundbuch
eingetragen.
Desweiteren sind
die Rezessakten aus den Jahren 1853 und 1912 zu Rate gezogen worden. Hier wurde
festgelegt, dass das Eigentum an den Wegen nebst Zubehör an die politische
Gemeinde Schmardau übergeht. Lediglich für das FlSt. 137/45 ist das Recht zum
Ausbeuten der damaligen Mergelkuhle für die Allgemeinheit festgelegt worden.
Da solche Rechte
mittlerweile überholt sind und das Interesse an der Ausbeutung einer
Mergelkuhle in heutiger Zeit eher gering ist, sollte einer Veräußerung der
Fläche nichts mehr im Wege stehen.
Beschlussvorschlag:
An Herrn Volker
Spalik, Schmardau 1, 29473 Göhrde wird das Flurstück 137/45 (1.699 m²) sowie
ein Teilstück des Flurstückes 83/1 (ca. 2.714 m²) der Flur 2 der Gemarkung
Schmardau veräußert. Der Verkaufspreis beträgt 1,00 € je m². Bei einer Fläche
von ca. 4.413 m² bedeutet dies eine Gesamteinnahme in Höhe von 4.413,-- €.
Sämtliche mit dem
Vertrag verbundenen Kosten, insbesondere die Vermessungskosten, trägt der
Käufer.