Betreff
Veräußerung von Grundstücken in Schmardau
Vorlage
31/048/2012/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Hier wird auf den Sachverhalt aus Vorlage 31/048/2012 vom 08.03.12 (GÖH/IX/04) verwiesen. Es war zu prüfen, ob es weitere Interessenten an den Grundstücken gibt.

 

Die Verkaufsbereitschaft wurde im Aushangkasten veröffentlicht. Außerdem wurden die direkten Anlieger angeschrieben, ob sie Interesse an den Flächen haben. Bis heute sind keine weiteren Angebote eingegangen.

Zum anderen wurde geprüft, ob weitere Rechte an den Parzellen bestehen. Lediglich für die Wegeparzelle ist für die ehemals HASTRA ein Überleitungsrecht im Grundbuch eingetragen.

 

Desweiteren sind die Rezessakten aus den Jahren 1853 und 1912 zu Rate gezogen worden. Hier wurde festgelegt, dass das Eigentum an den Wegen nebst Zubehör an die politische Gemeinde Schmardau übergeht. Lediglich für das FlSt. 137/45 ist das Recht zum Ausbeuten der damaligen Mergelkuhle für die Allgemeinheit festgelegt worden.

Da solche Rechte mittlerweile überholt sind und das Interesse an der Ausbeutung einer Mergelkuhle in heutiger Zeit eher gering ist, sollte einer Veräußerung der Fläche nichts mehr im Wege stehen.

 


Beschlussvorschlag:

An Herrn Volker Spalik, Schmardau 1, 29473 Göhrde wird das Flurstück 137/45 (1.699 m²) sowie ein Teilstück des Flurstückes 83/1 (ca. 2.714 m²) der Flur 2 der Gemarkung Schmardau veräußert. Der Verkaufspreis beträgt 1,00 € je m². Bei einer Fläche von ca. 4.413 m² bedeutet dies eine Gesamteinnahme in Höhe von 4.413,-- €.

 

Sämtliche mit dem Vertrag verbundenen Kosten, insbesondere die Vermessungskosten, trägt der Käufer.