Betreff
Innenbereichsfestlegung für den Siedlungsteil nördlich der K 8 im OT. Mützingen, hier: a) Antrag zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans bei der Samtgemeinde Elbtalaue, b) Aufstellung einer Klarstellungssatzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB
Vorlage
30/186/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Eigentümerin von drei Grundstücken in dem Siedlungsbereich nördlich der K 8 im OT. Mützingen hat im November 2011 einen Bauantrag zur Sanierung und Umnutzung von Ausstellungsräumen zu Wohnen und Errichtung von Überdachungen und WC-Gebäude für den Pizzeriabetrieb gestellt. Der  Bauantrag wird  nicht genehmigt, weil  nach Auffassung des Landkreises dieser bebaute  Bereich dem Außenbereich und nicht dem Innenbereich zuzuordnen ist. Aus Sicht des Landkreises ist dort im Außenbereich schon zu viel genehmigt worden. Die Mützingenta wird weiterhin als Sonderfall betrachtet. Aber die dauerhaften Bauten auf dem Gelände müssen komplett genehmigt werden. Der gestellte Bauantrag muss daher abgelehnt werden, wenn nicht der Flächennutzungsplan geändert und eine Satzung nach § 34 BauGB aufgestellt wird. 

 

Die Grundstückseigentümerin hat daher bei der Gemeinde Jameln und der Samtgemeinde Elbtalaue die Durchführung der notwendigen Bauleitplanungen (F-Plan-Änderung und Klarstellungssatzung) beantragt.

Außerdem fragt  die Antragstellerin an, ob sich  die Gemeinde Jameln in Bezug auf die Planungskosten finanziell engagieren könnte. Diese betragen nach Kostenschätzung des Planungsbüros 1.034,59 €.  

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird erforderlich, weil im rechtskräftigen Plan für den Bereich ein reines Wohngebiet (WR)  dargestellt ist und für die ausgeübte Nutzung aber eine gemischte Baufläche (MI) erforderlich ist. 

 

Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragt.

Zu b) Für den Bereich nördlich der K 8 wird eine Klarstellungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 1 BauGB

         aufgestellt.