Sachverhalt:
Die Eigentümerin von drei Grundstücken in dem Siedlungsbereich nördlich
der K 8 im OT. Mützingen hat im November 2011 einen Bauantrag zur Sanierung und
Umnutzung von Ausstellungsräumen zu Wohnen und Errichtung von Überdachungen und
WC-Gebäude für den Pizzeriabetrieb gestellt. Der Bauantrag wird nicht genehmigt, weil nach Auffassung des Landkreises dieser
bebaute Bereich dem Außenbereich und
nicht dem Innenbereich zuzuordnen ist. Aus Sicht des Landkreises ist dort im
Außenbereich schon zu viel genehmigt worden. Die Mützingenta wird weiterhin als
Sonderfall betrachtet. Aber die dauerhaften Bauten auf dem Gelände müssen
komplett genehmigt werden. Der gestellte Bauantrag muss daher abgelehnt werden,
wenn nicht der Flächennutzungsplan geändert und eine Satzung nach § 34 BauGB
aufgestellt wird.
Die Grundstückseigentümerin hat daher bei der Gemeinde Jameln und der
Samtgemeinde Elbtalaue die Durchführung der notwendigen Bauleitplanungen
(F-Plan-Änderung und Klarstellungssatzung) beantragt.
Außerdem fragt die Antragstellerin an, ob sich die Gemeinde Jameln in Bezug auf die
Planungskosten finanziell engagieren könnte. Diese betragen nach
Kostenschätzung des Planungsbüros 1.034,59 €.
Die Änderung des
Flächennutzungsplans wird erforderlich, weil im rechtskräftigen Plan für den
Bereich ein reines Wohngebiet (WR)
dargestellt ist und für die ausgeübte Nutzung aber eine gemischte
Baufläche (MI) erforderlich ist.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die
Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird bei der Samtgemeinde Elbtalaue
beantragt.
Zu b) Für den
Bereich nördlich der K 8 wird eine Klarstellungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 1
BauGB
aufgestellt.