Sachverhalt:
Das DRK hat am
03.02.2012 die Durchführung einer Einzelintegration außerhalb des
Modellprojektes beantragt. Ein Kostenanerkenntnis des Sozialhilfeträgers liegt
vor.
Das
niedersächsische Modellprojekt zur integrativen Betreuung behinderter Kinder in
Krippen ist auf 185 Plätze festgeschrieben. Diese Plätze sind besetzt.
Gleichwohl werden vom örtlichen Träger im Rahmen der Eingliederungshilfe pro
Kind 1.400 € analog zu den Rahmenbedingungen im Modellprojekt bewilligt. In
diesem Betrag enthalten sind sowohl die Kosten für die heilpädagogische
Förderung als auch die damit verbundenen Sachkosten.
Gemäß dem
Modellvorhaben reduziert sich die Aufnahme von einem Kind mit Behinderung in
einer Krippe die Gruppengröße auf höchstens 14 Kinder (höchstens 11 Kinder bei
mehr als 7 Kinder im Alter unter 2 Jahren).
Zusätzlich muss
eine heilpädagogische Förderung im
Umfang von 10 Stunden wöchentlich erfolgen.
Der
Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat dieser Maßnahme am 21.02.2012 unter
dem Vorbehalt zugestimmt, dass die Samtgemeinde Elbtalaue der Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung
zustimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Aufnahme eines
Kindes mit besonderem Förderbedarf außerhalb des Modellprojektes wird
befürwortet, soweit die entstehenden zusätzlichen Sach- und Personalkosten
durch die entsprechende Pauschale der Eingliederungshilfe gedeckt sind.