Betreff
Integration eines Krippenkindes außerhalb des Modellprojektes (Kinderkrippe Liliput Dannenberg)
Vorlage
14/113/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das DRK hat am 03.02.2012 die Durchführung einer Einzelintegration außerhalb des Modellprojektes beantragt. Ein Kostenanerkenntnis des Sozialhilfeträgers liegt vor.

 

Das niedersächsische Modellprojekt zur integrativen Betreuung behinderter Kinder in Krippen ist auf 185 Plätze festgeschrieben. Diese Plätze sind besetzt. Gleichwohl werden vom örtlichen Träger im Rahmen der Eingliederungshilfe pro Kind 1.400 € analog zu den Rahmenbedingungen im Modellprojekt bewilligt. In diesem Betrag enthalten sind sowohl die Kosten für die heilpädagogische Förderung als auch die damit verbundenen Sachkosten.

Gemäß dem Modellvorhaben reduziert sich die Aufnahme von einem Kind mit Behinderung in einer Krippe die Gruppengröße auf höchstens 14 Kinder (höchstens 11 Kinder bei mehr als 7 Kinder im Alter unter 2 Jahren).

Zusätzlich muss eine heilpädagogische  Förderung im Umfang von 10 Stunden wöchentlich erfolgen.

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat dieser Maßnahme am 21.02.2012 unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die Samtgemeinde Elbtalaue der  Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung

zustimmt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Aufnahme eines Kindes mit besonderem Förderbedarf außerhalb des Modellprojektes wird befürwortet, soweit die entstehenden zusätzlichen Sach- und Personalkosten durch die entsprechende Pauschale der Eingliederungshilfe gedeckt sind.