Betreff
Integration von zwei Krippenkindern außerhalb des Modellprojektes (KiTa Wunderland Dannenberg)
Vorlage
14/111/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Haus der Lebenshilfe gGmbH beantragt am 02.01.2012 die Genehmigung für die integrative Betreuung von 2 Kindern mit Behinderung in der Krippengruppe der Kindertagesstätte Wunderland. Für die 2 Krippenkinder liegen bereits Kostenanerkenntnisse vom örtlichen Sozialhilfe-Kostenträger vor.

 

Für die integrative Betreuung behinderter Kinder in Niedersachsen wurde ein Modellprojekt entwickelt, das auf 185 Plätze festgeschrieben ist. Diese Plätze sind derzeit besetzt. Gleichwohl werden vom örtlichen Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe pro Kind 1.400 € pro Monat analog zu den Rahmenbedingungen des Modellprojekts bewilligt. In diesem Betrag enthalten sind sowohl die heilpädagogische Förderung als auch die damit verbundenen Sachkosten.

Bei der Aufnahme von zwei Kindern mit Behinderung in eine Krippengruppe reduziert sich – analog Modellprojekt – die Gruppengröße auf höchstens 12 Kinder (sofern mehr als 7 Kinder unter 2 Jahren betreut werden auf höchstens 10 Kinder).

Für die heilpädagogische Förderung beabsichtigt der Träger eine Heilerzieherin mit einem Stundenumfang von 31 Stunden/Woche einzusetzen, davon sind 6 Stunden Verfügungszeit.

 

Zur Abdeckung des erhöhten Personalbedarfs für die Betreuung von zwei oder drei Kindern in einer integrativen Krippengruppe gewährt das Land eine weitere finanzielle Förderung der Jugendhilfe über die Leistung der Finanzhilfe hinaus. Voraussetzung für diese Zuwendung ist jedoch das Bestehen einer Leistungsvereinbarung zwischen Träger und Land. Zur Zeit besteht keine Leistungsvereinbarung zwischen der Lebenshilfe und dem Land Niedersachsen, allerdings existiert eine Warteliste, auf der die Lebenshilfe den Platz 2 belegt. Sobald ein Platz im Modellprojekt frei wird, rückt die Lebenshilfe nach.

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat am 21.02.12 der Integration, vorbehaltlich  der Zustimmung der Samtgemeinde (zur Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung), zugestimmt.


Beschlussvorschlag:

Der  Aufnahme von zwei Kindern mit besonderem Förderbedarf in der Krippengruppe der KiTa Wunderland außerhalb des Modellprojektes wird zugestimmt, soweit die entstehenden zusätzlichen Personal- und Sachkosten durch die entsprechenden Leistungen der Eingliederungshilfe gedeckt werden.