Sachverhalt:
Die Haus der
Lebenshilfe gGmbH beantragt am 02.01.2012 die Genehmigung für die integrative
Betreuung von 2 Kindern mit Behinderung in der Krippengruppe der
Kindertagesstätte Wunderland. Für die 2 Krippenkinder liegen bereits Kostenanerkenntnisse
vom örtlichen Sozialhilfe-Kostenträger vor.
Für die integrative
Betreuung behinderter Kinder in Niedersachsen wurde ein Modellprojekt
entwickelt, das auf 185 Plätze festgeschrieben ist. Diese Plätze sind derzeit
besetzt. Gleichwohl werden vom örtlichen Sozialhilfeträger im Rahmen der
Eingliederungshilfe pro Kind 1.400 € pro Monat analog zu den Rahmenbedingungen
des Modellprojekts bewilligt. In diesem Betrag enthalten sind sowohl die
heilpädagogische Förderung als auch die damit verbundenen Sachkosten.
Bei der Aufnahme
von zwei Kindern mit Behinderung in eine Krippengruppe reduziert sich – analog
Modellprojekt – die Gruppengröße auf höchstens 12 Kinder (sofern mehr als 7
Kinder unter 2 Jahren betreut werden auf höchstens 10 Kinder).
Für die
heilpädagogische Förderung beabsichtigt der Träger eine Heilerzieherin mit
einem Stundenumfang von 31 Stunden/Woche einzusetzen, davon sind 6 Stunden
Verfügungszeit.
Zur Abdeckung des
erhöhten Personalbedarfs für die Betreuung von zwei oder drei Kindern in einer
integrativen Krippengruppe gewährt das Land eine weitere finanzielle Förderung
der Jugendhilfe über die Leistung der Finanzhilfe hinaus. Voraussetzung für
diese Zuwendung ist jedoch das Bestehen einer Leistungsvereinbarung zwischen
Träger und Land. Zur Zeit besteht keine Leistungsvereinbarung zwischen der
Lebenshilfe und dem Land Niedersachsen, allerdings existiert eine Warteliste,
auf der die Lebenshilfe den Platz 2 belegt. Sobald ein Platz im Modellprojekt
frei wird, rückt die Lebenshilfe nach.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat am 21.02.12 der Integration, vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde (zur Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung), zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Aufnahme von zwei Kindern mit besonderem
Förderbedarf in der Krippengruppe der KiTa Wunderland außerhalb des
Modellprojektes wird zugestimmt, soweit die entstehenden zusätzlichen Personal-
und Sachkosten durch die entsprechenden Leistungen der Eingliederungshilfe
gedeckt werden.