Sachverhalt:
Herr Spalik wandte
sich mit Schreiben vom 24.11.2011 (Anl. 1) an die Gemeinde und ersuchte um den
Ankauf der Flurstücke 83/1 (in Anl. 3 mit A und C schraffiert und gepunktet
bezeichnet) und 137/45 (in Anl. 3 mit D) bezeichnet.
Nachdem ihm erklärt
wurde, dass dann die weiterführende Wegeparzelle (in Anl. 3 mit B bezeichnet)
nicht mehr erschlossen ist, verzichtete er mit Schreiben vom 20.12.2011 (Anl.
2) auf den in Anl. 3 mit C bezeichneten und gepunkteten Teil des Weges (ehem.
Flurstück 139/45).
Gem.
Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Göhrde sollte die Veräußerbarkeit von
nicht mehr benötigten Grundstücken geprüft werden. Der Weg grenzt direkt an das
Eigentums Herrn Spaliks, ist mit Büschen und Bäumen zugewachsen und nicht mehr
nutzbar. Eine Wiederherstellung wäre sehr kostenintensiv. Außerdem erfüllt er
in dem zu veräußernden Teil keine Erschließungsfunktion mehr.
Bei dem in der Anl.
3 mit D bezeichneten Wald handelt es sich um wild gewachsenen Mischwald. Die
dort befindlichen Bäume sind bis ca. 30 Jahre alt und stellen keinen größeren
Wert dar.
Beschlussvorschlag:
An Herrn Volker
Spalik, Schmardau 1, 29473 Göhrde wird das Flurstück 137/45 (1.699 m²) sowie
ein Teilstück des Flurstückes 83/1 (ca. 2.714 m²) der Flur 2 der Gemarkung
Schmardau veräußert. Der Verkaufspreis beträgt 1,00 € je m². Bei einer Fläche
von ca. 4.413 m² bedeutet dies eine Gesamteinnahme in Höhe von 4.413,-- €.
Sämtliche mit dem
Vertrag verbundenen Kosten insbesondere die Vermessungskosten trägt der Käufer.