Betreff
Veräußerung von Grundstücken in Schmardau
Vorlage
31/048/2012
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Herr Spalik wandte sich mit Schreiben vom 24.11.2011 (Anl. 1) an die Gemeinde und ersuchte um den Ankauf der Flurstücke 83/1 (in Anl. 3 mit A und C schraffiert und gepunktet bezeichnet) und 137/45 (in Anl. 3 mit D) bezeichnet.

Nachdem ihm erklärt wurde, dass dann die weiterführende Wegeparzelle (in Anl. 3 mit B bezeichnet) nicht mehr erschlossen ist, verzichtete er mit Schreiben vom 20.12.2011 (Anl. 2) auf den in Anl. 3 mit C bezeichneten und gepunkteten Teil des Weges (ehem. Flurstück 139/45).

 

Gem. Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Göhrde sollte die Veräußerbarkeit von nicht mehr benötigten Grundstücken geprüft werden. Der Weg grenzt direkt an das Eigentums Herrn Spaliks, ist mit Büschen und Bäumen zugewachsen und nicht mehr nutzbar. Eine Wiederherstellung wäre sehr kostenintensiv. Außerdem erfüllt er in dem zu veräußernden Teil keine Erschließungsfunktion mehr. 

 

Bei dem in der Anl. 3 mit D bezeichneten Wald handelt es sich um wild gewachsenen Mischwald. Die dort befindlichen Bäume sind bis ca. 30 Jahre alt und stellen keinen größeren Wert dar.

 


Beschlussvorschlag:

An Herrn Volker Spalik, Schmardau 1, 29473 Göhrde wird das Flurstück 137/45 (1.699 m²) sowie ein Teilstück des Flurstückes 83/1 (ca. 2.714 m²) der Flur 2 der Gemarkung Schmardau veräußert. Der Verkaufspreis beträgt 1,00 € je m². Bei einer Fläche von ca. 4.413 m² bedeutet dies eine Gesamteinnahme in Höhe von 4.413,-- €.

 

Sämtliche mit dem Vertrag verbundenen Kosten insbesondere die Vermessungskosten trägt der Käufer.