Betreff
Erlass Satzung zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung
Vorlage
11/043/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Karwitz hat die mit Wirkung vom 01.07.2000 in Kraft getretene Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen. Diese wurde letztmalig durch die Euro-Anpassungssatzung vom 13.12.2001 geändert.

 

Durch die Preiserhöhungen der letzten Jahre, insbesondere im Bereich der Kraftstoffe, und des Inkrafttretens des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), ist eine Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung empfehlenswert.

 

Neben den Regelungen des NKomVG wurden hinsichtlich der Höhe der Aufwandsentschädigungen, die Satzungen der Gemeinderäte in der Samtgemeinde Elbtalaue zum Vergleich herangezogen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Karwitz über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates