Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Karwitz hat die mit Wirkung vom 01.07.2000 in Kraft getretene
Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen. Diese wurde letztmalig durch die
Euro-Anpassungssatzung vom 13.12.2001 geändert.
Durch die
Preiserhöhungen der letzten Jahre, insbesondere im Bereich der Kraftstoffe, und
des Inkrafttretens des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG),
ist eine Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung empfehlenswert.
Neben den Regelungen
des NKomVG wurden hinsichtlich der Höhe der Aufwandsentschädigungen, die
Satzungen der Gemeinderäte in der Samtgemeinde Elbtalaue zum Vergleich
herangezogen.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Karwitz über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates