Sachverhalt:
Die e.on|Avacon AG,
Helmstedt, hatte auf die am 18.10.2010 im Bundesanzeiger erschienene
Bekanntmachung des Konzessionsablaufs als einziges Unternehmen fristgerecht
eine Interessenbekundung abgegeben.
Eine weitere
Interessenbekundung nach Ablauf der Frist am 31.01.2011 hat am 11.03.2011 die
EVE-Energieversorgung Elbtalaue GmbH, Dannenberg, abgegeben.
Bereits im März
2011 deutete die e.on|Avacon AG in einem Sondierungsgespräch an, dass eine
erneute Konzessionsübernahme von einer betriebswirtschaftlichen Prüfung
abhängig gemacht würde.
Sofern der
gemeinsame Strom- und Gasnetzbetrieb entfalle, stünde die Wirtschaftlichkeit
eines eigenständigen Gasnetzbetriebes in Frage.
Das Unternehmen hat
mit Schreiben vom 24.06.2011 mitgeteilt, dass aufgrund der inzwischen erfolgten
betriebswirtschaftlichen Prüfung die Interessenbekundung zurückgezogen werde.
Um einen möglichst
großen Bewerberkreis zu haben, wurde die Vakanz des Gasnetzes mit Datum vom
30.06.2011 erneut im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Als Frist zur
Interessenbekundung wurde darin der 31.8.2011 festgesetzt.
Die EVE
Energieversorgung Elbtalaue GmbH hat als einziges Unternehmen eine
Interessenbekundung abgegeben und ist somit die einzige Bewerberin.
Da nur ein Bewerber
seine Interessenbekundung abgegeben hat, ist ein Auswahlverfahren nach einer
Entscheidungsmatrix nicht erforderlich.
Die EVE
Energieversorgung Elbtalaue GmbH hat einen Vertragsentwurf vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Die Konzession zur
Errichtung und zum Betrieb eines allgemeinen Gasversorgungsnetzes im Gebiet der
Stadt Hitzacker/Elbe wird ab dem 24.11.2012 an die EVE-Energieversorgung
Elbtalaue GmbH, Dannenberg(Elbe) übertragen.