Betreff
Hinweis zur Verschwiegenheitspflicht
Vorlage
11/788/2011
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Zernien am 02.11.2011 wurden alle Ratsmitglieder verpflichtet und über ihre Plichten belehrt.

 

Zum Thema Amtsverschwiegenheit liegt ein Urteil des VG Sigmaringen, das durch Beschluss des VGH Baden-Würtemberg bestätigt wurde vor. Der Inhalt wird den Ratsmitglieder zur Kenntnis gegeben.

 

Danach ist ein Ratsmitglied auch dann zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet, wenn er einen in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss für rechtswidrig hält bzw. der Beschluss rechtswidrig ist.