Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 22.03.2007 die Satzung der Stadt
Hitzacker (Elbe) über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen beschlossen.
Zu Beginn einer
Wahlperiode wird durch eine Kommission ein Empfehlung hinsichtlich der Höhe der
Entschädigungen gebildet.
Diese Empfehlung
liegt vor. Danach soll die monatliche Aufwandsentschädigung eines
Ratsmitgliedes des Samtgemeinderates bei einer Einwohnerzahl von bis zu 30.000
240,00 Euro nicht übersteigen. In Mitgliedsgemeinden sollte die
Aufwandsentschädigung 50% der für die Samtgemeinden geltenden Höchstbeträge
nicht überschreiten.
In der Stadt
Hitzacker (Elbe) leben ca. 5.000 Einwohner. Rechnet man die
Aufwandsentschädigung auf diese Einwohnerzahl runter und berücksichtigt, dass
die Stadt Hitzacker (Elbe) eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Elbtalaue
ist, soll die Aufwandsentschädigung 20,00 Euro monatlich nicht übersteigen.
Die Aufwandsentschädigung
des Bürgermeisters soll das 5-fache (100,00 Euro), die des Stellvertreters und
der Fraktionsvorsitzenden das 2 ½-fache (50,00 Euro), die der Beigeordneten das
2-fache (40,00 Euro) der Entschädigung der Ratsmitglieder nicht überschreiten.
Die Gegenüberstellung
der zurzeit gewährten Aufwandsentschädigungen und der den Empfehlungen
entsprechenden Entschädigungen stellt sich wie folgt dar:
|
Laut aktueller Satzung |
Empfehlung |
Differenz |
Ratsmitglied |
56,00 |
20,00 |
- 36,00 |
Bürgermeister/-in |
225,00 |
100,00 |
- 125,00 |
Stellv. Bürgermeister |
47,00 |
50,00 |
3,00 |
Fraktionsvorsitzende |
28,00 bei 3 Mitgliedern 56,00 bei bis zu 5 Mitgliedern 84,00 ab 6 Mitglieder |
50,00 |
22,00 - 6,00 - 34,00 |
Beigeordnete |
57,00 |
40,00 |
- 17,00 |
Aus dieser
Aufstellung geht hervor, dass die derzeit festgesetzten Entschädigungen
überwiegend über den durch die Kommission empfohlenen Sätzen liegen.
Die Verwaltung
empfiehlt daher, die Sätze nicht zu erhöhen, sondern sie auf den derzeitigen
Stand zu belassen. Aus diesem Grund beinhaltet die Änderungssatzung lediglich
Änderungen, die sich aufgrund des Außerkrafttretens der NGO und des
Inkrafttretens des NKomVG ergeben.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung der Stadt Hitzacker (Elbe) über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen wird beschlossen.