Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der CDU-Fraktion vor, dessen Inhalt nachfolgend wieder gegeben wird. Die
Ortsdurchfahrt Pudripp wird von vielen Verkehrsteilnehmern mit deutlich
überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Dies hat in der Vergangenheit des
Öfteren zu gefährlichen Situationen im Kreuzungsbereich der B191 / Kreisstraße
18 sowie im Einmündungsbereich der Bahnhofstraße geführt, desweiteren kommt es
durch die hohen Geschwindigkeiten zu einer erheblichen Lärmbelastung für die
Anlieger.
Der Gemeinde
entstehen keine Kosten, da im Falle der Genehmigung, die Umbeschilderung von
der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durchgeführt
werden müsste.
Beschlussvorschlag:
Es wird ein Antrag
an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gestellt, die
zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Bereich der Ortsdurchfahrt Pudripp von
70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren.