Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des Ratsherren Jörg Hoffheinz
Vorlage
11/762/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Ratsfrauen und Ratsherren sind gemäß § 60 NKomVG auf die
ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach den §§ 40 bis 42
NKomVG durch den Samtgemeindebürgermeister zu belehren.
Die Belehrung hat folgenden Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsherrn Jörg Hoffheinz, seine Aufgaben nach bestem Wissen und
Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes weise ich Sie darauf hin, gemäß §
40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41
NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 NKomVG
einzuhalten.“
Beschlussvorschlag: