Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Jameln hat im Jahr 2000 eine Satzung über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates erlassen. Diese Satzung wurde
letztmalig durch die Euro-Anpassungssatzung vom 02.Juli 2001 geändert.
Durch das
Inkrafttreten des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes am 01. November
2011 und dem Außerkrafttreten der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) haben
sich die Grundlagen für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen geändert.
Die Entschädigungssätze
sind seit 10 Jahren nicht mehr angepasst worden.
Um den
Veränderungen gerecht zu werden, wurde eine neue Satzung entworfen. Diese
enthält die nach dem Gesetz erforderlich gewordenen Änderungen. Eine Anpassung
der Entschädigungssätze ist erfolgt.
Die Verwaltung
empfiehlt, den Erlass der Satzung zu beschließen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
den Erlass der Satzung der Gemeinde Jameln über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates.