Sachverhalt:
Die Grundschule
Gusborn beantragt als vierte Grundschule der Samtgemeinde Elbtalaue offene
Ganztagsschule mit einem Angebot an 4 Schultagen (Montag- Donnerstag) zu
werden.
Seitens der Eltern
wird zunehmend Interesse an einem Ganztagsunterricht angemeldet, um
Berufstätigkeit und Betreuung besser koordinieren zu können. Die nächste
Hortbetreuung wird erst in Dannenberg (Elbe) angeboten.
Der Antrag ist bis
Ende 2011 zu stellen. Die erforderlichen Beschlüsse des Schulelternrates sowie
die Zustimmung des Landkreises als Träger der Schülerbeförderung werden zur
Zeit eingeholt.
Die Schulleiterin
Frau Kampferbeck wird ihren Antrag in der Sitzung weitergehend erläutern.
Räumliche
Ausstattung und sächliche Ausstattung
Der 4. Jahrgang der
Grundschule Gusborn ist zweizügig, sodass ab Schuljahr 2012/2013 der zweite
Klassenraum wieder unbesetzt bleibt und zum Essenraum umgenutzt werden kann.
Hierzu ist in erster Linie Mobiliar wie Tisch und Stühle aber auch der Einbau
einer Küchenzeile erforderlich.
Ähnlich wie in den
Grundschulen Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) soll das Essen eingekauft
werden, Kontakt wird ebenfalls mit der Fa. Rauch aufgenommen. Sollte sich eine
Möglichkeit zur Belieferung durch die Lebenshilfe (Mensa Schulzentrum Dannenberg)
geben, wird diese Variante bevorzugt.
Personelle
Ausstattung
Mehraufwand
entsteht durch die Abwicklung des Schulessens (wie Aufstellung Pläne und
Abrechnung u.ä), hier wird die Arbeitszeit der Sekretärin lt.
Stundenanpassungsmodell angehoben.
Da der Schulträger
für das Mittagessen komplett in Verantwortung steht, wird die Bezuschussung
einer Hilfskraft zur Essenausgabe eingeplant.
Die Honorar- und Arbeitsverträge für den sonstigen Nachmittagsbereich liegen in der Verantwortung der Schulleitung und werden mit dem Land Niedersachsen abgeschlossen, das für die Bereitstellung der finanziellen Mittel verantwortlich ist.
Beschlussvorschlag:
Der Grundschule
Gusborn wird die räumliche, sächliche und personelle Ausstattung für die
Errichtung der offenen Ganztagsschule mit Beginn des Schuljahres 2012/2013, im
Rahmen der Zuständigkeit des Schulträgers, bereitgestellt.