Betreff
75. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen
Vorlage
30/450/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ein Bürger aus der Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen, möchte in Metzingen einen metallverarbeitenden Betrieb errichten. Das dafür vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich, für das im Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist. Um das Vorhaben auf dem Grundstück realisieren zu können, muss der Flächennutzungsplan von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Dorfgebiet“ (MD) geändert werden. Mit dieser Änderung sollen  auch gleichzeitig die an der Dorfstraße angrenzenden unbeplanten Grundstücke in den Änderungsbereich mit  einbezogen werden.

Der Änderungsbereich ist auf dem der Vorlage beigefügten Übersichtsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie gekennzeichnet. Die hellen Flächen nördlich und östlich des geplanten Änderungsbereiches befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) , Gemeinde Göhrde,  wird vorbehaltlich der Antragstellung durch die Gemeinde Göhrde für die Ansiedlung eines metallverarbeitenden Betrieb im OT. Metzingen fortgeschrieben.