Sachverhalt:
Zu a)
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 12.04.2011 beschlossen, den Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe)
fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 18.04.2011 wurden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB über
diese Planung
unterrichtet.
Am 03.05.2011 wurde
den Bürgern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §
3 (1) BauGB die Planung in einer
öffentlichen Versammlung vorgestellt.
Nach Abwägung der
Stellungnahmen, die im Verfahren nach § 4 (1) abgegeben wurden, hat der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue 23.06.2011 beschlossen, den Entwurf der 74. Änderung des
Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen.
Die öffentliche
Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.08.2011 bis einschließlich 07.09.2011.
Während der Auslegungszeit konnten von jedermann gemäß § 3 (2) BauGB Anregungen
zu der Planung vorgebracht werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden
aufgefordert, gemäß § 4 (2) BauGB zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden vorgebracht
von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, vom Landesamt für
Geoinformation und Landentwicklung und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Von 12 Bürgern,
sowie vom Kneipp-Verein Hitzacker und vom Verkehrsverein Hitzacker, Göhrde,
Elbufer e. V.
wurden im Auslegungsverfahren Einzelanregungen vorgetragen.
Zu b)
Mit der Abwägung
und Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen der Bürger nach § 3 (2)
BauGB ist das Verfahren zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen gem. § § (2)
BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und
beschlossen.
Zu b) Die 74. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 74.
Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).