Betreff
74. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Stadt Hitzacker (Elbe), hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen gemäß 3 § (2) BauGB, b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
30/449/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 12.04.2011 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 18.04.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB über

diese Planung unterrichtet.

 

Am 03.05.2011 wurde den  Bürgern im  Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB  die Planung in einer öffentlichen Versammlung vorgestellt.

 

Nach Abwägung der Stellungnahmen, die im Verfahren nach § 4 (1) abgegeben wurden, hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue 23.06.2011 beschlossen, den Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.08.2011 bis einschließlich 07.09.2011. Während der Auslegungszeit konnten von jedermann gemäß § 3 (2) BauGB Anregungen zu der Planung vorgebracht werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, gemäß § 4 (2) BauGB zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben.

 

 Abzuwägende Stellungnahmen wurden vorgebracht von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Von 12 Bürgern, sowie vom Kneipp-Verein Hitzacker und vom Verkehrsverein Hitzacker, Göhrde,

Elbufer e. V. wurden im Auslegungsverfahren Einzelanregungen vorgetragen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung und Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen der Bürger nach § 3 (2) BauGB ist das Verfahren zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen gem. § § (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Die 74. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).