Sachverhalt:
Ein Bürger aus der
Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen, möchte in Metzingen einen metallverarbeitenden
Betrieb errichten. Das dafür vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich, für
das im Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist. Um das
Vorhaben auf dem Grundstück realisieren zu können, muss der Flächennutzungsplan
von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Dorfgebiet“ (MD) geändert werden. Mit
dieser Änderung sollen auch gleichzeitig
die an der Dorfstraße angrenzenden unbeplanten Grundstücke in den
Änderungsbereich mit einbezogen werden.
Der
Änderungsbereich ist auf dem der Vorlage beigefügten Übersichtsplan durch eine
schwarze unterbrochene Linie gekennzeichnet. Die hellen Flächen nördlich und
östlich des geplanten Änderungsbereiches befinden sich im
Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“.
Beschlussvorschlag:
Die Änderung des
Flächennutzungsplanes ist bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.