Betreff
1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Damnatz
Vorlage
20/434/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach der Prüfung der Eröffnungsbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und den daraus gewonnenen Erfahrungen, waren diese auf die 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Damnatz umzusetzen.

Insbesondere musste die vorhandene Vermögensbewertung überarbeitet und dem derzeit geltenden Recht angepasst werden.

Die im November 2010 begonnene Prüfung ist kürzlich abgeschlossen worden.

Das RPA bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften entspricht, und sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Damnatz vermittelt.

 

Die Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes vom 15.11.2005 (Nds. GVBl. S. 342) zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts vom Rat der Gemeinde beschlossen werden.

 

Einzelheiten sind der beigefügten Dokumentation und dem Prüfbericht zu entnehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Damnatz zum 01.01.2004 wird beschlossen.