Betreff
Bebauungsplan Gewerbegebiet Jameln, a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, b) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und über die Anregungen gem. § 3 (2) BauGB, c) Satungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/393/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Jameln hat am 29.03.2011 beschlossen, den Bebauungsplan „ Gewerbegebiet Jameln“ aufzustellen.

 

zu a)

Mit Schreiben vom 14.04.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB über die Planung unterrichtet und zur Äußerung bezüglich der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.

Abzuwägende Anregungen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der LGLN Lüneburg, der Landwirtschaftskammer –Forstamt Lüchow- und von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg vorgetragen. Diese Anregungen wurden ausgewertet und soweit erforderlich in den Bebauungsplan eingearbeitet. Eine Abwägung der Anregungen nach § 4 (1) BauGB durch den Rat hat aus Zeitgründen nicht stattgefunden. Dennoch ist der Rat hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er den Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nachvollziehen kann. Eine Abwägung dieser Anregungen ist daher im Nachhinein noch erforderlich (s. Anlage 1).

 

zu b)

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerbeteiligung) wurden die Bürger zu einer öffentlichen Anhörung am 12.05.2011 durch Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung eingeladen. Zu dieser Anhörung sind keine Bürger erschienen.

 

Im Juni 2011 wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Jameln“ mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte übersandt, gemäß § 4 (2) BauGB bis zum 03.08.2011 eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 04.07.2011 bis einschließlich 03.08.2011 öffentlich ausliegt.

Die Bevölkerung wurde durch Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen, die abzuwägen sind, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, der LGLN Lünebürg und von der Industrie- und Handelskammer, die nochmals auf ihre Anregungen aus dem Verfahren nach § 4 (1) BauGB verweist, vorgetragen.
Aus der Bevölkerung wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

 

zu c)

Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen ist das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Jameln“ soweit abgeschossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

zu a)         Die Stellungnahmen gem. § 4 (1) BauGB werden entsprechend des Vorschlages
des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

zu b)         Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen gem. § 3 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

zu c)          Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Jameln wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.