Sachverhalt:
Mit Aufstellung der
Haushaltssatzung für das Jahr 2011 wurden für die Sanierung der Wohnung in
Damnatz Mittel in Höhe von 10.000,00 Euro bereitgestellt. Mit diesen Mitteln
sollten Schönheitsreparaturen finanziert werden, damit die Wohnung vermietbar
wird.
Bei einer
Ortsbegehung mit einigen Firmen wurde jedoch festgestellt, dass einigen Anlagen
in der Wohnung nicht dem Stand der Technik und somit nicht den gesetzlichen
Vorgaben entsprechen. Hierzu zählen insbesondere die Stromleitungen, der
Zustand der Heizungsleitungen, die Belichtungsfläche in der Wohnung durch
natürliches Licht und die Wasserleitungen.
Aus der anliegenden
Kostenschätzung ist zu ersehen, welche Kosten für welche Maßnahmen bereits
entstanden sind und welche Kosten zur abschließenden Sanierung noch auf die
Gemeinde zukommen. Demnach werden insgesamt Mittel in Höhe von rd. 42.000,00
Euro benötigt.
Desweiteren sind in der Liste zusätzliche Arbeiten aufgeführt, die Kosten hierfür muss die Gemeinde nicht aufbringen, da diese Arbeiten nicht gesetzlich erforderlich sind. Die Gemeinde könnte jedoch ggfs. mit den Mietern Gespräche führen, damit diese die Leistung selbst erbringen.
Beschlussvorschlag:
Die Wohnung im OG im alten Schulgebäude wird zu den genannten Kosten saniert. Der Rat der Gemeinde Damnatz stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 32.000,00 Euro zu.