Sachverhalt:
Mit Vertrag vom
3.6.2005 hat der Sportverein das Gebäude übernommen. Teile des Gebäudes waren
zwar vermessen, aber die erfolgten Anbauten an dem Gebäude machten eine
Neuvermessung erforderlich.
Nach dem das
Katasteramt die Erweiterungen festgestellt hatte, wurde der SV Zernien im Jahre
2008 aufgefordert, die Gebäudeeinmessung zu veranlassen. Der damalige 1.
Vorsitzende, Herr Heuer, stellte den Antrag am 20.3.2008. Das mit der
Beantragung Kosten verbunden sind, musste dem Verein damals bekannt gewesen
sein.
Mit Datum vom
22.6.2011 erreichte Herrn Heuer der Leistungsbescheid des Katasteramtes. Herr
H. leitete den Bescheid an den neuen 1. Vorsitzenden, Herrn A. Beutler weiter,
der diesen am 26.06. an die Gemeinde weiterreichte.
Die Gemeinde wurde
damals nicht gefragt, ob sie sich an den Kosten beteiligt.
Zum anderen steht
in § 7 des Übergabevertrages, dass der Verein sämtliche Kosten trägt, die durch
die Durchführung des Vertrages entstehen. Dazu gehören auch Folgekosten, wie
Vermessung, Umschreibung etc.
Die Gemeinde hat
demzufolge keinen Grund, die Kosten zu übernehmen. Außerdem stehen
Haushaltsmittel für diesen Zweck nicht zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die Übernahme der
Vermessungskosten für das Vereinsgebäude des SV Zernien in Höhe von 743,85 €
durch die Gemeinde wird abgelehnt.