Betreff
Vermessungskosten Sportverein Zernien
Vorlage
31/365/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Vertrag vom 3.6.2005 hat der Sportverein das Gebäude übernommen. Teile des Gebäudes waren zwar vermessen, aber die erfolgten Anbauten an dem Gebäude machten eine Neuvermessung erforderlich.

 

Nach dem das Katasteramt die Erweiterungen festgestellt hatte, wurde der SV Zernien im Jahre 2008 aufgefordert, die Gebäudeeinmessung zu veranlassen. Der damalige 1. Vorsitzende, Herr Heuer, stellte den Antrag am 20.3.2008. Das mit der Beantragung Kosten verbunden sind, musste dem Verein damals bekannt gewesen sein.

Mit Datum vom 22.6.2011 erreichte Herrn Heuer der Leistungsbescheid des Katasteramtes. Herr H. leitete den Bescheid an den neuen 1. Vorsitzenden, Herrn A. Beutler weiter, der diesen am 26.06. an die Gemeinde weiterreichte.

Die Gemeinde wurde damals nicht gefragt, ob sie sich an den Kosten beteiligt.

 

Zum anderen steht in § 7 des Übergabevertrages, dass der Verein sämtliche Kosten trägt, die durch die Durchführung des Vertrages entstehen. Dazu gehören auch Folgekosten, wie Vermessung, Umschreibung etc.

 

Die Gemeinde hat demzufolge keinen Grund, die Kosten zu übernehmen. Außerdem stehen Haushaltsmittel für diesen Zweck nicht zur Verfügung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Übernahme der Vermessungskosten für das Vereinsgebäude des SV Zernien in Höhe von 743,85 € durch die Gemeinde wird abgelehnt.