Sachverhalt:
Über die vor
einiger Zeit von Frau Luft gekaufte Fläche (jetzt Grüngutsammelstelle) verläuft
eine Zufahrt zum Flurstück 25/15, die für die Erschließung dieser Fläche nicht
mehr erforderlich ist. Um mögliche weitere Baumaßnahmen auf der Grüngutsammelstelle
nicht zu verhindern und klare Grundstücksverhältnisse herzustellen, sollte die
getauschte Fläche mit dem Grüngutsammelplatz vereinigt werden.
Die an Frau Machel
abgegebene Fläche befindet sich am Ende eines Weges und erfüllt keine Erschließungsfunktion
mehr.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Zernien erhält von Frau Hera Machel, Im Dorfe 3, 29499 Zernien einen Teil des
Flurstückes der Gemarkung Timmeitz, Flur 2, FlSt. 25/15 (ca. 320 m²).
Frau Machel erhält
von der Gemeinde Zernien einen Teil des Flurstückes der Gemarkung Timmeitz,
Flur 1, Flurstück 17 (ca. 869 m²).
Der Tausch erfolgt
ohne Kostenausgleich. Die Vermessungs- Notar und weiteren Kosten werden im
Verhältnis ¾ (Frau Machel) und ¼ (Gemeinde Zernien) geteilt.