Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag der Eigentümer des Grundstückes Rundling 4 vor, die vor ihrem Grundstück verkehrsbehördlich ausgewiesenen Parkflächen aufzuheben. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Parkflächen wurden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Weinlokals im Gebäude Rundling 4 ausgewiesen. Mittlerweile wird das Gebäude jedoch als reines Wohngebäude genutzt, ein weiterer Bestand der Parkflächen ist somit nicht mehr notwendig. Im gesamten übrigen Bereich des Rundlings ist das Parken nicht gestattet.
Beschlussvorschlag:
Die ausgewiesenen
Parkplätze vor dem Grundstück Rundling 4 werden aufgehoben. Die erteilte
verkehrsbehördliche Anordnung ist aufzuheben, bei der Samtgemeinde Elbtalaue
wird ein entsprechender Antrag gestellt.