Sachverhalt:
Zu a)
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat 2010 beschlossen, den Flächennutzungsplan der
Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Zernien fortzuschreiben. Im März
2011 wurden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange über diese
Planung unterrichtet. Am 31.05.2011 wurde den Bürger im Rahmen einer
Informationsveranstaltung die Planung von der NLG vorgestellt. Die Betreiber
der künftigen Biogasanlage haben bei dieser Veranstaltung ebenfalls ihr Konzept
vorgestellt.
In der Zeit vom
01.06.2011 bis einschließlich 01.07.2011 hat der Entwurf der 71. Änderung mit
dem Entwurf der Begründung öffentlich ausgelegen. Während der Auslegungszeit
konnten von jedermann gem. § 3 (2) BauGB
Anregungen zu der Planung
vorgebracht werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, bis
zum 01.07.2011 zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben.
Aus der anliegenden
Tabelle ist ersichtlich, welche Behörden sich zu der Planung geäußert und eine
Stellungnahme abgegeben haben. Von zwei
Bürgern wurden im Auslegungsverfahren Einzelanregungen vorgetragen, sowie eine Sammeleinwendung mit 60 Unterschriften
und eine Sammeleinwendung mit sechs Unterschriften.
Zu b)
Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB ist das Verfahren zur Aufstellung der 71. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen gem. § 3 (2)
BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und
beschlossen.
Zu b) Die 71. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 71.
Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).