Betreff
71. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe),Gemeinde Zernien, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und über die Anregungen gemäß § 3 (2) BauGB, b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
30/359/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat 2010 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Zernien fortzuschreiben. Im März 2011 wurden die Behörden und sonstige  Träger öffentlicher Belange über diese  Planung unterrichtet. Am 31.05.2011 wurde den Bürger im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Planung von der NLG vorgestellt. Die Betreiber der künftigen Biogasanlage haben bei dieser Veranstaltung ebenfalls ihr Konzept vorgestellt.    

In der Zeit vom 01.06.2011 bis einschließlich 01.07.2011 hat der Entwurf der 71. Änderung mit dem Entwurf der Begründung öffentlich ausgelegen. Während der Auslegungszeit konnten von jedermann gem. § 3 (2) BauGB  Anregungen zu  der Planung vorgebracht werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert, bis zum 01.07.2011 zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben.

 

Aus der anliegenden Tabelle ist ersichtlich, welche Behörden sich zu der Planung geäußert und eine Stellungnahme abgegeben haben. Von zwei  Bürgern wurden im Auslegungsverfahren Einzelanregungen  vorgetragen, sowie  eine Sammeleinwendung mit 60 Unterschriften und eine Sammeleinwendung mit sechs Unterschriften.

 

 Zu b)

Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten  Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB ist das Verfahren zur Aufstellung der 71. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann. 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und die Anregungen gem. § 3 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Die 71. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).