Betreff
1. Änderung der Hundesteuersatzung für die Gemeinde Göhrde
Vorlage
22/332/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 25.05.2011 sollen im Rahmen des Haushaltsicherungskonzeptes die Hundesteuersätze für den zweiten und jeden weiteren Hund mit Wirkung ab dem 01.01.2012 um jeweils 10,00 € erhöht werden.

In der linken Spalte der Synopse sind die bisher geltenden Steuersätze dargestellt. Die Veränderungen ergeben sich aus der rechten Spalte.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Steuersatz für Aggressivhunde von 620,00 € auf 650,00 € zu erhöhen.

In der Gemeinde sind insgesamt 85 Hunde gemeldet. Davon werden 14 Hunde als Zweithunde gehalten. Unter die  Kategorie 1 c) fallen 4 Hunde. Die Anmeldung eines Aggressivhundes ist bisher noch nicht erfolgt.

 

§ 3

Steuermaßstab und Steuersätze

 

(1)  Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

      a)  für den ersten Hund                      36,00 Euro

      b)  für den zweiten Hund                   54,00 Euro

      c)  für jeden weiteren Hund             72,00 Euro

      d)  für jeden Aggressivhund             620,00 Euro

§ 3

Steuermaßstab und Steuersätze

 

(1)  Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

      a)  für den ersten Hund                      (36,00 Euro)

      b)  für den zweiten Hund                   64,00 Euro

      c)  für jeden weiteren Hund             82,00 Euro

      d)  für jeden Aggressivhund             650,00 Euro

 

Ein Entwurf der Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderung der Hundesteuersatzung für die Gemeinde Göhrde wird beschlossen. Die beschlossene Fassung ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.