Sachverhalt:
Nach dem Beschluss
des Gemeinderates vom 25.05.2011 sollen im Rahmen des
Haushaltsicherungskonzeptes die Hundesteuersätze für den zweiten und jeden
weiteren Hund mit Wirkung ab dem 01.01.2012 um jeweils 10,00 € erhöht werden.
In der linken
Spalte der Synopse sind die bisher geltenden Steuersätze dargestellt. Die
Veränderungen ergeben sich aus der rechten Spalte.
Seitens der
Verwaltung wird empfohlen, den Steuersatz für Aggressivhunde von 620,00 € auf
650,00 € zu erhöhen.
In der Gemeinde
sind insgesamt 85 Hunde gemeldet. Davon werden 14 Hunde als Zweithunde
gehalten. Unter die Kategorie 1 c)
fallen 4 Hunde. Die Anmeldung eines Aggressivhundes ist bisher noch nicht
erfolgt.
§ 3 Steuermaßstab und Steuersätze (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der
gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a)
für den ersten Hund 36,00 Euro b)
für den zweiten Hund 54,00 Euro c)
für jeden weiteren Hund 72,00 Euro d)
für jeden Aggressivhund 620,00 Euro |
§ 3 Steuermaßstab und Steuersätze (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der
gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a)
für den ersten Hund (36,00 Euro) b)
für den zweiten Hund 64,00 Euro c)
für jeden weiteren Hund 82,00 Euro d)
für jeden Aggressivhund 650,00 Euro |
Ein Entwurf der
Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung der Hundesteuersatzung für die Gemeinde Göhrde wird beschlossen. Die beschlossene Fassung ist der Niederschrift als Anlage beizufügen.