Betreff
70. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue, Gemeinde Langendorf, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage
30/278/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 22.06.2010 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg, Gemeinde Langendorf, fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 05.04.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 10.05.2011 zu äußern.

 

Anregungen wurden von der Industrie- Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, der LGLN–Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen.

 Die vorgetragenen Anregungen sind  abzuwägen und zu beschließen.

 

Zu b)

Nach Abwägung der Stellungnahmen nach § 4 (1) BauGB schließen sich die Verfahren nach § 4 (2) BauGB

„Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“ und die“ öffentliche Auslegung des Planentwurfes“ gem. § 3 (2) BauGB an.

 Die öffentliche Auslegung ist vom Rat zu beschließen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und

         beschlossen.

Zu b) Der Entwurf der 70. Änderung des Flächennutzungsplans wird gem. § 3 (2) BauGB mit der

         Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.