Sachverhalt:
Um eine gesicherte
Erschließung der Grundstücke im Baugebiet Querdeich zu gewährleisten, sind die
Erschließungsanlagen öffentlich zu widmen. Der zu widmende Bereich ist im
beigefügten Lageplan gekennzeichnet,
dieser ist Bestandteil des Widmungsvorganges.
Die Widmung ist
nach dem Niedersächsischen Straßengesetz öffentlich bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Die Straße
„Querdeich“, bestehend aus dem Flurstück 143, Flur 14 der Gemarkung Dannenberg
(Elbe) im beigefügten Lageplan kariert dargestellt, sowie die in Absatz 2 näher
bezeichneten Wegeverbindungen, werden gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3
Abs.1 Nr. 3 und § 47 Nr.1 des Niedersächsischen Straßengesetzes in der zurzeit
geltenden Fassung öffentlich als Gemeindestraße gewidmet.
Die
Wegeverbindungen in Richtung Adolfsplatz
Flst. 6/1 (teilweise), 7/3 und 186/2 der Fl. 14, Gem. Dannenberg (Elbe)
sowie die Wegeverbindung in Richtung Mühlentor, Flst. 7/1 sowie Flst. 73/1
(teilweise) der Fl. 14, Gem. Dannenberg (Elbe) werden auf die Benutzung durch
Fußgänger und Radfahrer beschränkt. Die Bereiche sind im beigefügten Lageplan
liniert dargestellt.
Das Straßenbestandsverzeichnis
der Stadt Dannenberg (Elbe) ist entsprechend zu fortzuschreiben..