Betreff
Widmung der Erschließungsanlagen im Baugebiet "Querdeich"
Vorlage
30/220/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Um eine gesicherte Erschließung der Grundstücke im Baugebiet Querdeich zu gewährleisten, sind die Erschließungsanlagen öffentlich zu widmen. Der zu widmende Bereich ist im beigefügten Lageplan  gekennzeichnet, dieser ist Bestandteil des Widmungsvorganges.

 

Die Widmung ist nach dem Niedersächsischen Straßengesetz öffentlich bekanntzumachen. 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Straße „Querdeich“, bestehend aus dem Flurstück 143, Flur 14 der Gemarkung Dannenberg (Elbe) im beigefügten Lageplan kariert dargestellt, sowie die in Absatz 2 näher bezeichneten Wegeverbindungen, werden gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs.1 Nr. 3 und § 47 Nr.1 des Niedersächsischen Straßengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich als Gemeindestraße gewidmet.

 

Die Wegeverbindungen in Richtung Adolfsplatz  Flst. 6/1 (teilweise), 7/3 und 186/2 der Fl. 14, Gem. Dannenberg (Elbe) sowie die Wegeverbindung in Richtung Mühlentor, Flst. 7/1 sowie Flst. 73/1 (teilweise) der Fl. 14, Gem. Dannenberg (Elbe) werden auf die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt. Die Bereiche sind im beigefügten Lageplan liniert dargestellt. 

 

 

Das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) ist entsprechend zu fortzuschreiben..