Sachverhalt:
Die Gedanken und
Überlegungen für eine Neukonzeption des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue wurde den politischen Gremien bereits im vergangen Jahr vorgetragen.
Damit zukünftige
Entscheidungen vorbereitet werden können, ist es in Abstimmung mit dem
Fachdienst Bau- und Planung der Samtgemeinde Elbtalaue erforderlich, eine
Grundlagenermittlung und eine Vor- und Entwurfsplanung zu erstellen. Nur auf
dieser Planungsebene können belastbare Aussagen über die
Realisierungsmöglichkeiten und die Investitionskosten gemacht werden.
Da es sich,
unabhängig von einer späteren Realisierung eines Vorhabens, bereits um eine
Investition handelt, sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Finanzhaushalt
zu veranschlagen.
Es war geplant, den
erforderlichen Aufwand aus Mitteln des Ergebnishaushaltes zu zahlen. Im
Finanzhaushalt des Haushaltsplanes 2011 wurden hierfür keine Haushaltsmittel
veranschlagt.
Die erforderlichen
Haushaltsmittel müssen daher außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die
Finanzierung erfolgt durch die Einsparung der geplanten Ersatzbeschaffung eines
Klein-LKW.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue stimmt einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von
25.000,00 Euro für die Entwurfsplanung einer Neukonzeption des Eigenbetriebes
im Finanzhaushalt des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zu. Die
Deckung erfolgt durch Einsparungen bei bisher geplanten Investitionen.