Betreff
Reduzierung der Geschwindigkeit an Schulbushaltestellen auf 30 km/h (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)
Vorlage
30/170/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Vorlage beigefügt ist der  Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie eine Kopie des § 20 der Straßenverkehrsordnung (STVO).
 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Im § 20 StVO werden öffentliche Verkehrsmittel und  Schulbusse behandelt.

 

Gem. Abs. 3 dürfen Omnibusse des Linienverkehrs sowie gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltstelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben nicht überholt werden.

 

Gem. Abs. 4 dürfen haltende Busse welche das Warnblinklicht eingeschaltet haben nur im Schritttempo (also max. 6 Km/h) überholt werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr.

 

Die Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung gehen weit über die beantragte Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h für  Bereiche von Bushaltestellen hinaus.

 

Die Verwaltung sieht die in der Straßenverkehrsordnung vorgenommenen Regelungen für den Bereich der Stadt Dannenberg als ausreichend an, die meisten Bushaltestellen befinden sich im innerörtlichen Bereich, wo eine max. Geschwindigkeit von 50 Km/h zulässig ist. Mit Unterstützung der Regelungen der STVO werden die Haltestellen als ausreichend sicher beurteilt. Die sich nicht im innerörtlichen Bereich befindlichen Haltestellen z.B. im OT. Bückau sind weit genug von der Fahrbahn entfernt, sodass der Schulbus sicher im Einmündungsbereich halten kann. Auch hier gelten die Regelungen der Abs. 3 und 4 der STVO.    

 

Für die übergeordneten Straßen sind die jeweiligen Straßenbaulastträger zuständig, hierzu ist anzumerken, dass auch  bei diesen Haltestellen die Regelungen der STVO gelten.

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Km/h an Schulbushaltestellen wird abgelehnt.