Betreff
Vertrag mit dem Maschinenring über die Nutzung des Grüngutplatzes
Vorlage
20/151/2011
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

S. Niederschrift über die Sitzung des Rates am 22.9.2009, TOP 5.

 

Nachdem der Rat am 22.9.2010 die Vertagung der Angelegenheit beschlossen hat, fanden am 6.10.2010 und am 3.2.2011 Gespräche zwischen der Gemeinde und dem Maschinenring über die Vertragsinhalte und den Umfang der notwendigen Investitionen statt. Die Samtgemeindeverwaltung hat einen neuen Vertragsentwurf gestaltet, der vom Maschinenring mit Email vom 8.3.2011 weitgehend akzeptiert wurde. Strittig sind zwei Passagen über zu garantierende Zahlungen in § 3 Abs. 7 und § 6 Abs. 2 sowie die Pachtanpassungsklausel in § 5. Diese Passagen sind im beiliegenden Vertragsentwurf kursiv geschrieben und grau hinterlegt. Die genannten Garantiezahlungen beinhalten

  • eine Mindesthöhe von 1.000 € Aufwandsentschädigung, für den Fall, dass weniger als 200 t Grüngut pro Jahr angeliefert werden und
  • im Falle einer vorzeitigen Vertragskündigung die Zahlung einer Aufwandsentschädigung i. H. v. 1.000 € multipliziert mit der Anzahl der durch die Kündigung wegfallenden Nutzungsjahre.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Gemeinde auf die Vereinbarung der Garantiebeträge bestehen, da ansonsten nicht sichergestellt ist, dass zumindest das eingesetzte Kapital nach Vertragsende refinanziert ist.  Ein Ausgleich der Zinsaufwendungen durch den Maschinenring ist nicht vorgesehen. Diese gehen somit voll zu Lasten der Gemeinde.

Es muss noch darauf hingewiesen werden, dass seit Inbetriebnahme des Sammelplatzes im Jahr 2005 durchschnittlich 143,67 t pro Jahr angeliefert wurden, in den letzten drei Jahren waren es im Mittel 159 t/Jahr:

 

Jahr

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Menge in t

96

107

182

98

206

173

 

Allerdings hat der Maschinenring klar zum Ausdruck gebracht, dass er von einem Vertragsabschluss Abstand nimmt, sollte die Gemeinde auf diese Gararantiezahlungen bestehen.

 

Der Maschinenring hat weiterhin zu verstehen gegeben, dass er selbst nicht in den Ausbau des Platzes investieren wird.

 

 

 

Da alle im Landkreis betriebenen Grüngutsammelplätze nach baurechtlichen Vorgaben neu hergerichtet werden müssen und mit Ausnahme der Plätze in Clenze und Zernien alle von Landwirten betrieben werden, hat der Maschinenring bereits im Vorfeld durch einen Architekten Planungen für alle Plätze durchführen lassen und Angebote für die Durchführung eingeholt. Hiernach belaufen sich die Baukosten auf mehr als die im Haushalt der Gemeinde bereitgestellten 25.000 €. In den Gesprächen mit dem Maschinenring wurde auf den bereits vorhandenen Zaun und die dort lagernden Erdhaufen zur Herstellung der Umwallung hingewiesen. Der Maschinenring äußerte sich zuversichtlich, die von der Gemeinde genannte Obergrenze von 25.000 € einhalten zu können, war aber zu einer entsprechenden Zusage nicht bereit. Sollte der Rat den Abschluss des Vertrages beschließen, müsste die (vergabe-) rechtliche Zulässigkeit des Beschlussvorschlages zu 2. geprüft werden.

 

Da die Maßnahme über eine Kreditaufnahme finanziert werden muss, können eventuelle Beschlüsse erst nach (uneingeschränkter) Genehmigung  der Haushaltssatzung 2011 durchgeführt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeinde Zernien schließt mit der Maschinenring Wendland GmbH, Tarmitzer Str. 52, 29439 Lüchow den in der Anlage beigefügten Vertrag über die Betreibung der Grüngutsammelstelle.

  2. Die Gemeinde Zernien lässt auf ihre Kosten den Grüngutsammelplatz gemäß den baurechtlichen Vorgaben herrichten. Dieses beinhaltet insbesondere den Bau einer Betonplatte für die Lagerung des Grüngutes. Mit der Planung und Durchführung der Baumaßnahme wird die Maschinenring Wendland GmbH beauftragt.
     
  3. Die Durchführung der Beschlüsse zu 1. und 2. steht unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch das Rechnungsprüfungsamt sowie unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2011 durch die Kommunalaufsicht.