Betreff
Tausch von Wegeflächen, Hermann Brunk
Vorlage
31/098/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinden dürfen Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht brauchen, veräußern. Die Wegeparzelle dient lediglich der Erschließung der Grundstücke Herrn Brunks.

Die beiderseits des Weges befindlichen Äcker gehören Herrn Brunk und werden nur durch die Wegeparzelle getrennt.

Das Flurstück 45/14 liegt mitten in einer Wegeparzelle und ist wahrscheinlich in Vergangenheit bei Vermessungsarbeiten entstanden. Eine korrekte Zuordnung zum Eigentümer der restlichen Wegeparzelle ist damals unterblieben.

 


Beschlussvorschlag:

Mit Herrn Hermann Brunk, Kirchstr. 14, 29472 Damnatz werden zwei Wegeflächen getauscht. Herr Brunk erhält von der Gemeinde das Flurstück 67, der Flur 1 in der Gemarkung Damnatz in Größe von 450 m².

Die Gemeinde erhält von Herrn Brunk das Flurstück 45/14 der Flur 5 der Gemeinde Damnatz in Größe von 16 m².

Herr Brunk zahlt an die Gemeinde Damnatz einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 651,-- €, der sich aus einem verhandelten Wert von 1,50 € je m² errechnet.

 

Die mit dem Vertrag verbunden Kosten trägt Herr Brunk.