Betreff
Veräußerung von Immobilien der Stadt Dannenberg (Elbe) Antrag Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
31/081/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Grundlage dafür ist § 97 NGO i.V.m. 192 ff BauGB.

 

Vermögensgegenstände, die nicht mehr benötigt werden, darunter fallen auch Grundstücke der Gemeinde, dürfen nur zum vollen Wert veräußert werden.

 

Der volle Wert ergibt sich aus den vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerten, die in den aktuellen Bodenrichtwertkarten veröffentlicht werden.

Es ist der „volle Wert“ und kein durch subjektives Empfinden reduzierter Wert anzusetzen.

Wird ein Grundstück ‚öffentlich ausgeschrieben‘ so ist die Gemeinde verpflichtet, es an den Meistbietenden zu veräußern. Hier kann es sein, dass der Meistbietende nicht den vollen Wert bietet, so dass gegen § 97 NGO verstoßen wird.

 

Die Gemeinde ist im Bereich der Grundstücksgeschäfte privatrechtlich tätig und ist nicht verpflichtet Grundstücke öffentlich auszuschreiben. Zum Teil handelt es sich auch nur um wenige Quadratmeter, so dass eine Veröffentlichung unverhältnismäßig wäre.

 

Zuständig für die Veräußerung ist der Rat nach § 40 Nr. 11 NGO, wenn der Wert eine in der Hauptsatzung bestimmte Höhe übersteigt. In der Hauptsatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) ist unter § 4 beschlossen worden, dass der Rat nur dann zuständig ist, wenn der Wert eine Summe von 10.000,-- € übersteigt.

 

Wird über Grundstücksgeschäfte im Rat entschieden, so erfolgt dies grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, wenn nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner betroffen sind.

 

‚Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne:

Der Rat der Stadt Dannenberg möge beschließen:  Immobilien der Stadt Dannenberg sind nur in einem transparenten, öffentlichen Verfahren zu veräußern.  Das Verfahren ist derart zu gestalten, dass eine Verkaufsabsicht seitens der Stadt rechtzeitig vorab öffentlich bekannt gegeben wird.  Die Preisermittlung findet in einem Bieterverfahren oder einer Auktion statt, die jeweils öffentlich angekündigt werden. Die Immobilie wird an den/die Bieter/in mit dem höchsten Gebot veräußert. Das gesamte Verfahren einschließlich des Verkaufs ist öffentlich und transparent.‘


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne (unter Sachverhalt wörtlich zitiert) wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wie folgt entsprochen:

Immobilien der Stadt Dannenberg sind nur in einem transparenten, öffentlichen Verfahren zu veräußern, wenn nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner ein nichtöffentliches Verfahren erforderlich machen.

Die Verkaufspreise dürfen nicht unter den vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerten liegen.