Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 18.03.2010 die Fortschreibung des
Flächennutzungsplans
durch die 72. Änderung, die die Änderung der
Art der Nutzung von „SO-Ferienhäuser“ in „Allgemeines Wohngebiet“ im OT.
Metzingen zum Inhalt hat, beschlossen.
Zu a)
Nach der
Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(1) BauGB und Aufforderung bezüglich der
Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB wurden die Anregungen der Behörden in
der Planung berücksichtigt und der Entwurf der 72. Änderung des
Flächennutzungsplans öffentlich ausgelegt.
Während der
öffentlichen Auslegung sind Anregungen
vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von GLL Lüneburg vorgetragen worden, die
abzuwägen sind.
Zu b)
Mit der Abwägung
und Beschlussfassung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange ist
das Verfahren zur 72. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen,
dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des
Planungsbüros abgewogen und
beschlossen.
Zu b) Die 72. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur
72. Änderung des
Flächennutzungsplans
werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).