Betreff
72. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehem. Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
30/023/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 18.03.2010 die Fortschreibung des Flächennutzungsplans

 durch die 72. Änderung, die die Änderung der Art der Nutzung von „SO-Ferienhäuser“ in „Allgemeines Wohngebiet“ im OT. Metzingen zum Inhalt hat, beschlossen.

Zu a)

Nach der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und Aufforderung bezüglich der  Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB wurden die Anregungen der Behörden in der Planung berücksichtigt und der Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich ausgelegt.

 

Während der öffentlichen  Auslegung sind Anregungen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von GLL Lüneburg vorgetragen worden, die abzuwägen sind.

 

Zu b)

Mit der Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur 72. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und 

          beschlossen.

Zu b) Die 72. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 72. Änderung des

         Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).