Betreff
Vorschläge für die Besetzung der Wahlausschüsse und Wahlvorstände durch die Parteien und Wählergruppen
Vorlage
11/723/2010
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Wie diesem Gremium bekannt ist, finden am 11.09.2011 die Kommunalwahlen in Niedersachsen statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Wahlen werden erneut zahlreiche engagierte Bürger benötigt, die in Wahrnehmung eines Ehrenamtes die Wahlausschüsse und Wahlvorstände bilden. Die Besonderheit bei der Kommunalwahl liegt in der Tatsache begründet, dass die Samtgemeinde Elbtalaue die Besetzung der Wahlausschüsse für alle Wahlgebiete ihres Zuständigkeitsbereichs selbst organisieren muss. Bei der Bundestagswahl waren dies lediglich die Wahlvorstände.

Neben den bis zu 10 (mindestens 5) ehrenamtlichen Bürgern für jeden der 28 Wahlvorstände (27 Wahlvorstände in den Wahlbezirken und 1 Briefwahlvorstand) müssen für jeden Wahlausschuss 6 ordentliche Mitglieder und 6 Vertreter berufen werden.

Insgesamt werden also bei voller Besetzung über 400 engagierte Bürger benötigt.

Gem. § 8 Abs. 2 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) sowie § 10 Abs. 3 NKWO sollen die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen geeignete Bürger nennen, die zur Übernahme des entsprechenden Ehrenamtes bereit sind.

In diesem Zusammenhang ist allerdings anzumerken, dass gem. § 13 Abs. 2 Niedersächsisches Wahlgesetz (NKWG) Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge kein Wahlehrenamt innehaben dürfen.

Die in diesem Gremium vertretenen Parteien und Wählergruppen werden daher gebeten, unter Berücksichtigung von § 13 Abs. 2 NKWG die Wahlorganisatoren der Samtgemeinde Elbtalaue zu unterstützen und innerhalb von 2 Wochen nach dieser Gremiensitzung geeignete Bürger für die Besetzung der Wahlausschüsse und Wahlvorstände an das Wahlamt der Samtgemeinde Elbtalaue zu melden.

Bitte machen Sie in der Meldung kenntlich, für welches Wahlehrenamt (Wahlvorstand oder Wahlausschuss) sich der Bürger entschieden hat. Aufgrund der Bedeutung und Schwierigkeit der Kommunalwahl wären wir Ihnen dankbar, wenn einige Bürger mit Erfahrungen bei Kommunalwahlen dabei wären. Ferner möchten wir Sie bitten, die Bereitschaft der Bürger zur Übernahme des Ehrenamtes vor der Meldung abzuklären. Es ist zielführender, wenn 2 Bürger gemeldet werden, die dann auch zur Übernahme des Amtes bereit sind als wenn 10 Bürger gemeldet werden, die nach der Berufung alle absagen.

Für die Unterstützung möchten sich die Organisatoren der Kommunalwahl bei allen Parteien und Wählergruppen bereits jetzt herzlich bedanken.

 

 


Beschlussvorschlag: