Betreff
Bildung von Wahlbereichen für die Samtgemeinderatswahl am 11.09.2011
Vorlage
11/718/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zum maßgeblichen Stichtag am 30.06.2010 hatte die Samtgemeinde Elbtalaue 20.969 Einwohner. Der Samtgemeinderat besteht daher gem. § 32 Abs. 1 NGO bei dieser Einwohnerzahl aus 34 Ratsfrauen und Ratsherren sowie dem Samtgemeindebürgermeister.

 

Nach § 7 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung des Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Bestimmungen vom 10.10.2010 können Wahlgebiete, in denen die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter (also Ratsfrauen und Ratsherren) mindestens 34 und höchstens 39 beträgt, in bis zu 2 Wahlbereiche eingeteilt werden. Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche bestimmt die Vertretung (der Samtgemeinderat). Da diese Entscheidung nicht nur einen innerorganisatorischen Charakter hat, bedarf der Beschluss der Vorberatung durch den Samtgemeindeausschuss.

 

Die Verwaltung schlägt auf Basis der gesetzlichen Möglichkeiten vor, das Wahlgebiet der Samtgemeinde Elbtalaue in nur einen Wahlbereich einzuteilen. Diese Lösung ist aus organisatorischen Gründen für alle Beteiligten die einfachste und zudem die kostengünstigste Variante.

 

Neben dieser von der Verwaltung favorisierten Variante gäbe es noch die Möglichkeit, das Wahlgebiet der Samtgemeinde Elbtalaue in zwei Wahlbereiche aufzuteilen.

Bei der Abgrenzung dieser Wahlbereiche sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. So soll gem. § 7 Abs. 6 NKWG die Abweichung der Bevölkerungszahl in den einzelnen Wahlbereichen von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Samtgemeinde nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen.

 

Aus diesem Grunde wäre es zum Beispiel nicht zulässig, das Wahlgebiet der Samtgemeinde Elbtalaue in die alten Samtgemeindegebiete Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) aufzuteilen, weil dann der Wahlbereich „Hitzacker“ mit lediglich 7.040 Einwohnern mehr als 25 % vom Einwohnerdurchschnitt der Samtgemeinde Elbtalaue (7.864 Einwohner) abweichen würde.

 

Für die Samtgemeinde Elbtalaue böte sich daher neben dem Verwaltungsvorschlag auch dass in den Anlagen skizzierte Modell der Wahlbereiche I „West“ und II „Ost“ an. Der Wahlbereich I „West“ würde aus der Gemeinde Neu Darchau, Stadt Hitzacker (Elbe), Gemeinde Göhrde, Gemeinde Karwitz, Gemeinde Zernien und der Gemeinde Jameln bestehen und hätte 10.477 Einwohner. Der Wahlbereich II „Ost“ würde aus der Stadt Dannenberg (Elbe) sowie den Gemeinden Damnatz, Gusborn und Langendorf bestehen und hätte 10.492 Einwohner. Das Wahlgebiet der Samtgemeinde Elbtalaue wäre damit in Bezug auf die Einwohnerzahl gleichmäßig in zwei Bereiche aufgeteilt. Die Berechnung der Einwohnerzahl und die kartographische Darstellung kann der beiliegenden Anlage entnommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Das Wahlgebiet der Samtgemeinde Elbtalaue wird für die Neuwahl des Samtgemeinderates am 11.09.2011 in einen Wahlbereich eingeteilt.