Sachverhalt:
Zum maßgeblichen
Stichtag am 30.06.2010 hatte die Samtgemeinde Elbtalaue 20.969 Einwohner. Der
Samtgemeinderat besteht daher gem. § 32 Abs. 1 NGO bei dieser Einwohnerzahl aus
34 Ratsfrauen und Ratsherren sowie dem Samtgemeindebürgermeister.
Nach § 7 Abs. 3 des
Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung des Artikel 1 des
Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Bestimmungen vom 10.10.2010
können Wahlgebiete, in denen die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und
Vertreter (also Ratsfrauen und Ratsherren) mindestens 34 und höchstens 39
beträgt, in bis zu 2 Wahlbereiche eingeteilt werden. Die Zahl und die
Abgrenzung der Wahlbereiche bestimmt die Vertretung (der Samtgemeinderat). Da
diese Entscheidung nicht nur einen innerorganisatorischen Charakter hat, bedarf
der Beschluss der Vorberatung durch den Samtgemeindeausschuss.
Die Verwaltung
schlägt auf Basis der gesetzlichen Möglichkeiten vor, das Wahlgebiet der
Samtgemeinde Elbtalaue in nur einen Wahlbereich einzuteilen. Diese Lösung ist
aus organisatorischen Gründen für alle Beteiligten die einfachste und zudem die
kostengünstigste Variante.
Neben dieser von
der Verwaltung favorisierten Variante gäbe es noch die Möglichkeit, das
Wahlgebiet der Samtgemeinde Elbtalaue in zwei Wahlbereiche aufzuteilen.
Bei der Abgrenzung
dieser Wahlbereiche sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. So soll
gem. § 7 Abs. 6 NKWG die Abweichung der Bevölkerungszahl in den einzelnen
Wahlbereichen von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Samtgemeinde
nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen.
Aus diesem Grunde
wäre es zum Beispiel nicht zulässig, das Wahlgebiet der Samtgemeinde Elbtalaue
in die alten Samtgemeindegebiete Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe)
aufzuteilen, weil dann der Wahlbereich „Hitzacker“ mit lediglich 7.040
Einwohnern mehr als 25 % vom Einwohnerdurchschnitt der Samtgemeinde Elbtalaue
(7.864 Einwohner) abweichen würde.
Für die
Samtgemeinde Elbtalaue böte sich daher neben dem Verwaltungsvorschlag auch dass
in den Anlagen skizzierte Modell der Wahlbereiche I „West“ und II „Ost“ an. Der
Wahlbereich I „West“ würde aus der Gemeinde Neu Darchau, Stadt Hitzacker
(Elbe), Gemeinde Göhrde, Gemeinde Karwitz, Gemeinde Zernien und der Gemeinde
Jameln bestehen und hätte 10.477 Einwohner. Der Wahlbereich II „Ost“ würde aus
der Stadt Dannenberg (Elbe) sowie den Gemeinden Damnatz, Gusborn und Langendorf
bestehen und hätte 10.492 Einwohner. Das Wahlgebiet der Samtgemeinde Elbtalaue
wäre damit in Bezug auf die Einwohnerzahl gleichmäßig in zwei Bereiche
aufgeteilt. Die Berechnung der Einwohnerzahl und die kartographische
Darstellung kann der beiliegenden Anlage entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
Das Wahlgebiet der
Samtgemeinde Elbtalaue wird für die Neuwahl des Samtgemeinderates am 11.09.2011
in einen Wahlbereich eingeteilt.