Betreff
Bestimmung eines neuen Mitglieds für den Werksausschuss Kommunale Dienste Elbtalaue
Vorlage
11/674/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Durch den Mandatsverzicht des Ratsherrn Peter Selber hat der Rat in seiner Sitzung am 16.09.2010 unter anderem auch den Werksausschuss Kommunale Dienste umbesetzt. Ratsherr Günter Voß, welcher vorher für die Gruppe SPD / GLW / UWG in diesem Ausschuss war, ist nunmehr durch die neue Gruppe CDU / Voß als Mitglied für diesen Ausschuss benannt worden.

Aus diesem Grund ist ein Sitz der Gruppe SPD / GLW / UWG momentan vakant und muss durch diese Gruppe nachbesetzt werden. Momentan sieht die Besetzung dieses Ausschusses wie folgt aus:

Rh Dr. Jastram, Karl-Heinz (Vorsitzender)           Vertr. Rf Molter, Brigitte                             Gruppe SPD / GLW / UWG

Rh Zachow, Hans-Werner (stv Vorstitzender)   Vertr. Rh Sperling, Udo                                Gruppe SPD / GLW / UWG

Rh Beutler, Alwin                                                           Vertr. Rh Fathmann, Bernard    Bürgerliste

Rh v.d.Bussche, Christoph                                         Vertr. Rh Mertins, Holger            FDP

RH Flindt, Joachim                                                         Vertr. Rh Harms, Horst                Gruppe CDU / Voß

Rh Ringel, Hartmut                                                        Vertr. Rh Hinneberg, Ralf            Gruppe CDU / Voß

Rh Schaper-Biemann                                                    Vertr. Rh Herzog, Kurt                  Gruppe SPD / GLW / UWG

Rf Stute, Birgit                                                                 Vertr. Rh Zuther, Michael           Bündnis 90 / Die Grünen

Rh Voß, Günter                                                                              Vertr. Rh Rabe, Torsten                               Gruppe CDU / Voß

n.n.                                                                                      Vertr. Rh Schulz, Heinz                 Gruppe SPD / GLW / UWG

Die Neubesetzung stellt der Rat gem. § 51 Abs. 9 Satz 3 in Verbindung mit § 51 Abs. 5 NGO durch Beschluss fest. Dieser Beschluss hat keinen legitimierenden Charakter und bedarf als innerorganisatorische Maßnahme nicht der Vorbereitung durch den Samtgemeindeausschuss. Mit ihm wird lediglich bestätigt, dass das Verteilungs- und Benennungsverfahren korrekt durchgeführt worden ist.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die namentliche Besetzung des Werksausschusses Kommunale Dienste stellt der Rat fest.