Sachverhalt:
Das ausgeschiedene
Ratsmitglied Peter Selber war im Samtgemeindeausschuss durch seine Fraktion als
Vertreter für den Beigeordneten August Mattiesch bestimmt.
Der vakante Sitz im
oben genannten Ausschuss ist seitens der Gruppe CDU-Voß mit einem neuen
Ratsmitglied zu besetzen.
Die Neubesetzung
stellt der Rat gem. § 56 Abs. 3 Satz 5 in Verbindung mit § 51 Abs. 9 Satz 3
sowie § 51 Abs. 5 NGO durch Beschluss fest. Dieser Beschluss hat keinen
legitimierenden Charakter und bedarf als innerorganisatorische Maßnahme nicht
der Vorbereitung durch den Samtgemeindeausschuss. Mit ihm wird lediglich
bestätigt, dass das Verteilungs- und Benennungsverfahren korrekt durchgeführt
worden ist.
Beschlussvorschlag:
Die namentliche
Besetzung der Vertreter des Samtgemeindeausschusses stellt der Rat fest.