Betreff
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude "Sportanlage Hagener Weg Hitzacker"
Vorlage
31/628/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Dachfläche des Umkleidegebäudes und Vereinsheimes der „Sportanlage Hagener Weg Hitzacker“ eignet sich für die Errichtung einer Photovoltaikanlage.

 

Die Stadt Hitzacker stellt diese Fläche der Energieversorgung Elbtalaue GmbH zur Errichtung einer entsprechenden Anlage gegen Entgelt zur Verfügung. Das Entgelt wird anteilig aus der Einspeisevergütung berechnet, im Rahmen des noch zu schließenden Gestattungsvertrages wird ein entsprechender Prozentsatz vereinbart. Durch die Energieversorgung Elbtalaue GmbH werden die Kosten für die entsprechenden Investitionen der Anlage getragen. Diese Anlage bleibt im Eigentum der Energieversorgung Elbtalaue GmbH.

 

Der Stadt Hitzacker wird hierfür ein Nutzungsentgelt gezahlt, welches durch den Abschluss eines Gestattungsvertrages zu regeln ist. Hierin werden u. a. auch Regelung zur Verkehrssicherungspflicht, Rücktrittsrecht, Vertragslaufzeit, Wiederherstellungspflicht, Haftungsregelung getroffen.


Beschlussvorschlag:

Der Energieversorgung Elbtalaue GmbH wird die Dachfläche des Umkleidegebäudes und Vereinsheimes der „Sportanlage Hagener Weg Hitzacker“ zur Errichtung eine Photovoltaikanlage gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.