Sachverhalt:
Die Dachfläche des
Umkleidegebäudes und Vereinsheimes der „Sportanlage Hagener Weg Hitzacker“
eignet sich für die Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Die Stadt Hitzacker
stellt diese Fläche der Energieversorgung Elbtalaue GmbH zur Errichtung einer
entsprechenden Anlage gegen Entgelt zur Verfügung. Das Entgelt wird anteilig
aus der Einspeisevergütung berechnet, im Rahmen des noch zu schließenden
Gestattungsvertrages wird ein entsprechender Prozentsatz vereinbart. Durch die
Energieversorgung Elbtalaue GmbH werden die Kosten für die entsprechenden
Investitionen der Anlage getragen. Diese Anlage bleibt im Eigentum der
Energieversorgung Elbtalaue GmbH.
Der Stadt Hitzacker wird hierfür ein Nutzungsentgelt gezahlt, welches durch den Abschluss eines Gestattungsvertrages zu regeln ist. Hierin werden u. a. auch Regelung zur Verkehrssicherungspflicht, Rücktrittsrecht, Vertragslaufzeit, Wiederherstellungspflicht, Haftungsregelung getroffen.
Beschlussvorschlag:
Der Energieversorgung Elbtalaue GmbH wird die Dachfläche des Umkleidegebäudes und Vereinsheimes der „Sportanlage Hagener Weg Hitzacker“ zur Errichtung eine Photovoltaikanlage gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.