Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Langendorf hat in seiner Sitzung am 22.09.2010 beschlossen, eine
Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung aufzustellen, um einzelne Grundstücke der
Gemeinde in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.
Zu a)
Mit Schreiben
vom 01.11.2010 wurden die Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB am Aufstellungsverfahren der Satzung
beteiligt und der Entwurf der Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung mit der
Begründung in der Zeit vom 11.11.2010
bis einschließlich 10.12.2010 öffentlich ausgelegt.
Von den beteiligten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat nur der Landkreis Lüchow-Dannenberg Anregungen
vorgetragen, die abzuwägen waren. Diese Anregungen wurden ausgewertet und
soweit erforderlich in den Entwurf der
Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung eingearbeitet. Danach wurde der Entwurf der
Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung mit der Begründung erneut öffentlich
ausgelegt. Eine Abwägung der Stellungnahmen nach § 4 (2) BauGB und § 3 (2)
BauGB durch den Rat hat wegen der Eilbedürftigkeit der Planung nicht
stattgefunden. Dennoch ist der Rat hierüber in Kenntnis zu setzen, damit
er den Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über die Abgrenzungs- und
Ergänzungssatzung nachvollziehen kann. Eine Abwägung dieser Stellungnahme ist
daher im Nachhinein noch erforderlich.
Zu b)
Auf Grund der
Erläuterungen zu a) musste eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (2) BauGB durchgeführt und der Entwurf der Satzung gemäß § 3
(2) BauGB erneut öffentlich ausgelegt werden. Mit Schreiben vom 15.12.2010
wurden die Träger öffentlicher Belange
erneut beteiligt und der Entwurf der Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung
mit einer verkürzten Auslegungsfrist in der Zeit vom 27.12.2010 bis
einschließlich 10.01.2011 erneut öffentlich ausgelegt.
Vor Ablauf der Auslegungsfrist wurde von allen
Beteiligten mitgeteilt, dass keine Anregungen mehr zu der Planung vorzubringen
sind. Damit ist das Verfahren abgeschlossen und es kann der Satzungsbeschluss
gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die
Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros Pesel
abgewogen.
Zu b) Die
Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig
wird die
Begründung zur Abgrenzungs- und
Ergänzungssatzung beschlossen.