Betreff
Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung im OT. Langendorf, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
30/627/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Langendorf hat in seiner Sitzung am 22.09.2010 beschlossen, eine Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung aufzustellen, um einzelne Grundstücke der Gemeinde in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen.

 

Zu a)

Mit Schreiben vom  01.11.2010 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB am Aufstellungsverfahren der Satzung beteiligt und der Entwurf der Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung mit der Begründung in der Zeit vom  11.11.2010 bis einschließlich 10.12.2010 öffentlich ausgelegt.

 

Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat nur der  Landkreis Lüchow-Dannenberg Anregungen vorgetragen, die abzuwägen waren. Diese Anregungen wurden ausgewertet und soweit erforderlich in den  Entwurf der Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung eingearbeitet. Danach wurde der Entwurf der Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung mit der Begründung erneut öffentlich ausgelegt. Eine Abwägung der Stellungnahmen nach § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB durch den Rat hat wegen der Eilbedürftigkeit der Planung nicht stattgefunden.  Dennoch ist  der Rat hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er den Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über die Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung nachvollziehen kann. Eine Abwägung dieser Stellungnahme ist daher im Nachhinein noch erforderlich.                                 

 

Zu b)

Auf Grund der Erläuterungen zu a) musste eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchgeführt und der Entwurf der Satzung gemäß § 3 (2) BauGB erneut öffentlich ausgelegt werden. Mit Schreiben vom 15.12.2010 wurden die Träger öffentlicher Belange  erneut beteiligt und der Entwurf der Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung mit einer verkürzten Auslegungsfrist in der Zeit vom 27.12.2010 bis einschließlich 10.01.2011 erneut öffentlich ausgelegt.

Vor  Ablauf der Auslegungsfrist wurde von allen Beteiligten mitgeteilt, dass keine Anregungen mehr zu der Planung vorzubringen sind. Damit ist das Verfahren abgeschlossen und es kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros Pesel abgewogen.

Zu b) Die Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die

         Begründung zur Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung beschlossen.