Sachverhalt:
Im Jahre 2007 wurde
der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker noch in der Rechtsform eines
Eigenbetriebes geführt. Nach erfolgter Prüfung durch die WIBERA AG und
Beschlussfassung im Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker
kAöR als Nachfolgeunternehmen des Eigenbetriebes ist für dieses Wirtschaftsjahr
noch eine Beschlussfassung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue erforderlich.
Auszug aus dem
Prüfbericht der WIBERA AG:
„Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 317 HGB in Verb. mit § 25 Abs. 1
S. 2 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen
nach der pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung
erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der
Liquidität und Rentabilität geben vor dem Hintergrund der nicht gegebenen
Gewinnerzielungsabsicht zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Verband wurde
wirtschaftlich geführt.
Beschlussvorschlag:
a)
Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
WIBERA AG, Hannover geprüfte Jahresabschluss zum
31.12.2007 wird festgestellt.
b) Die Werksleitung wird gemäß § 30
der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2007 entlastet.
c) Der Jahresüberschuss in Höhe von 304.891,58
€ abzüglich der abzuführenden Kapitalertragssteuer in Höhe von 10.427,73 € wird
mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 417.167,44 € verrechnet bzw. die Verluste der
Bäder durch Entnahme aus der dafür zweckgebundenen Rücklage ausgeglichen und
auf die neue Rechnung vorgetragen.