Betreff
Jahresabschluss der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) zum 31.12.2004 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
2/491/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2004 wurde am 11.01.2010 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 13.04.2010 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurde durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2004 verstrichenen Zeitraumes und durch Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse des Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als äußerst angespannt zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage (§ 100 Abs. 1 NGO).

Die Prüfung hat nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters gem. § 101 NGO entgegenstehen.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2004 wird beschlossen.

b)      Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2004 gemäß § 101 NGO Entlastung erteilt.

c)       Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.065.988,35 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 20.265,10 Euro wird gemäß Art. 6 Abs. 9 NeuordG zur Reduzierung des Sollfehlbetrages aus kameralen Abschluss verwendet.