Betreff
Feststellungsbeschluss zum Mandatsverzicht von Ratsherr Peter Selber
Vorlage
11/443/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 23.08.2010 (eingegangen am 23.08.2010) an den Samtgemeindebürgermeister hat Ratsherr Peter Selber den Verzicht auf sein Ratsmandat gem. § 37 Abs. 1 Nr. 1 NGO mit Wirkung zum 16.09.2010 erklärt. Gemäß § 37 Abs. 2 NGO hat der Rat den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Vor der Beschlussfassung ist Herrn Selber Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Auf den freien Sitz rückt Herr Norbert Schulz, OT Pussade, Pussader Straße 11, 29456 Hitzacker (Elbe) gem. § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands in Niedersachsen –CDU- nach. Herr Werner Gausmann, der noch vor Herrn Schulz platziert war, hat auf die Übernahme des Sitzes verzichtet. Der Sitzübergang wurde von der Samtgemeindewahlleiterin bereits festgestellt.

Der Beschluss nach § 37 Abs. 2 NGO stellt die Tatsachen fest, auf Grund derer der Sitzverlust nach den gesetzlich geregelten Fällen des § 37 Abs. 1 NGO eintritt. Er hat damit lediglich feststellenden und nicht rechtsbegründenden Charakter in der Weise, dass dadurch die Mitgliedschaft im Rat beendet wird. Dies wird durch die Samtgemeindewahlleiterin bei der Entscheidung über den Übergang des Sitzes auf den Nachrücker festgestellt (siehe oben). Deshalb besteht für das betroffene Ratsmitglied auch kein Mitwirkungsverbot.

Die Ersatzperson darf mit Feststellungsbeschluss des Rates an der Sitzung teilnehmen, weil ihre Mitgliedschaft mit dem Feststellungsbeschluss im Rat beginnt.

Als sogenannter innerorganisatorischer Akt bedarf der Feststellungsbeschluss keiner Vorbereitung durch den Samtgemeindeausschuss.

 

Beschlussvorschlag:

Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsherrn Peter Selber im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue durch Verzicht endet.