Sachverhalt:
Der Ev.
Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg hat die Umwandlung einer vorhandenen
Nachmittagsgruppe in eine Integrationsgruppe beantragt.
Für das
Betreuungsjahr 2010/2011 haben 5 Kinder mit Behinderung die Kostenanerkenntnis
für die Betreuung in einer Integrationsgruppe (zwei davon sind aus der
Krippengruppe gewechselt, sodass das Krippen-Modellprojekt zur gemeinsamen
Betreuung von Kindern im und ohne Behinderung im Alter von unter 3 Jahren in
Krippen zum 31.07.2010 ausgelaufen ist).
In der vorhandenen
Integrationsgruppe am Vormittag werden wie bislang 3 Kinder betreut, in der
neugeschaffenen I-Gruppe am Nachmittag zur Zeit 2 Kinder (davon eins mit
besonders intensivem Betreuungsbedarf). Die Gruppe wird von 17 Kindern besucht
(maximal 18 wären möglich).
Durch die
Umwandlung entstehen Mehrkosten insbesondere durch die vorgeschriebene 5
Stunden-Regel-Öffnungszeit sowie fehlende Elternbeiträge durch den Wegfall von
7 Regel-Plätzen.
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist in Hitzacker (Elbe) trotz des Wegfalls von 7 Plätzen nicht gefährdet, da es zur Zeit noch freie Plätze gibt.
Beschlussvorschlag:
Die Umwandlung der
vorhandenen Nachmittagsgruppe in eine Integrationsgruppe wird ab 01.08.2010
gem. Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg mitgetragen.