Sachverhalt:
Der Verein Popcorn
e.V. hat beim Landkreis die Kostenübernahme für die Erweiterung der Außengruppe
des Hortes in Dannenberg (Elbe) um eine halbe Gruppe zum 01.08.2010 beantragt.
Sowohl der Hort als
auch der interkulturelle Hort waren im Betreuungsjahr 2009/2010 voll
ausgelastet. Für das neue Betreuungsjahr wurden 12 Kinder angemeldet, weitere 5
wurden angekündigt.
Da nur 7 Kinder den
Hort verlassen, wurden weitere Betreuungsplätze dringend erforderlich.
Der Gesetzgeber
sieht vor, dass Betreuungsplätze für Schulkinder (Hort) gem. § 24 SGB VIII nach
Bedarf vorzuhalten sind. Dieser Bedarf wurde durch konkrete Anmeldungen belegt.
Der Landkreis hat
in seiner Jugendhilfeausschusssitzung am 15.06.2010 diesem Antrag vorbehaltlich
der Zustimmung der Samtgemeinde Elbtalaue entsprochen.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue trägt ab 08/2010 die gem. Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis
vereinbarten Kosten für die Aufstockung um eine halbe Hort-Gruppe in Dannenberg
mit.