Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat
der WV Dannenberg – Hitzacker kAöR hat in seiner Sitzung am 22.06.2010
beschlossen, zum Aufbau neuer Geschäftsfelder eine Gesellschaft mbH zu gründen,
die den Namen „Energieversorgung Elbtalaue GmbH“ führen soll.
Wichtigste Aufgabe
dieser Gesellschaft soll die Abgabe der Willensbekundung zum Abschluss von
Konzessionsverträgen mit den Gemeinden in der Samtgemeinde Elbtalaue sein.
Weitere
Geschäftsfelder sollen u.a. Wärmeversorgung, Photovoltaik, Stromlieferung etc.
sein.
Die Gesellschaft
ist ausdrücklich nicht nur auf den Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue
beschränkt, eine kreisweite Betätigung unter Einbeziehung weiterer Gemeinden
aus dem Bereich der Samtgemeinden Gartow und Lüchow (Wendland) ist erwünscht.
Nähere Erläuterungen
erfolgen in den Sitzungen durch den Vorstand der kAöR.
Nach § 7 Abs. 5 der
Unternehmenssatzung der WV Dannenberg – Hitzacker kAöR ist dieser Beschluss
zustimmungspflichtig seitens des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue stimmt nach § 7 Abs. 5 der Unternehmenssatzung der
Gründung einer Gesellschaft mbH durch die WV Dannenberg – Hitzacker kAöR nach
zu.