Betreff
Gründung einer Gesellschaft mbH durch die WV Dannenberg - Hitzacker kAöR hier: Zustimmung zur Gründung durch den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue nach § 7 Abs. 5 der Unternehmenssatzung
Vorlage
2/384/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der WV Dannenberg – Hitzacker kAöR hat in seiner Sitzung am 22.06.2010 beschlossen, zum Aufbau neuer Geschäftsfelder eine Gesellschaft mbH zu gründen, die den Namen „Energieversorgung Elbtalaue GmbH“ führen soll.

Wichtigste Aufgabe dieser Gesellschaft soll die Abgabe der Willensbekundung zum Abschluss von Konzessionsverträgen mit den Gemeinden in der Samtgemeinde Elbtalaue sein.

Weitere Geschäftsfelder sollen u.a. Wärmeversorgung, Photovoltaik, Stromlieferung etc. sein.

Die Gesellschaft ist ausdrücklich nicht nur auf den Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue beschränkt, eine kreisweite Betätigung unter Einbeziehung weiterer Gemeinden aus dem Bereich der Samtgemeinden Gartow und Lüchow (Wendland) ist erwünscht.

Nähere Erläuterungen erfolgen in den Sitzungen durch den Vorstand der kAöR.

Nach § 7 Abs. 5 der Unternehmenssatzung der WV Dannenberg – Hitzacker kAöR ist dieser Beschluss zustimmungspflichtig seitens des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt nach § 7 Abs. 5 der Unternehmenssatzung der Gründung einer Gesellschaft mbH durch die WV Dannenberg – Hitzacker kAöR nach zu.